Wettanbieter ohne SCHUFA – was erlaubte Anbieter prüfen müssen und was Werbung verschweigt

Updated Oktober 2026
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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verlangt von jedem Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis eine vollständige Identitätsprüfung vor der ersten Wette. Wer in Deutschland legal wetten will, muss sich identifizieren – die Frage ist nicht ob, sondern wie. Und genau an dieser Stelle fängt die Diskussion um „Wettanbieter ohne SCHUFA“ erst an: Einige Anbieter nutzen Daten von Auskunfteien wie der SCHUFA, andere setzen auf alternative Prüfverfahren. Wer mit „ohne SCHUFA“ wirbt, spart diesen Prüfschritt in der Regel nicht aus – er bietet ihn schlicht nicht in Deutschland an.

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die I.B.C.

*Stand: 17. Oktober 2026 – geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).*

Rechtslage: Warum „ohne SCHUFA“ in Deutschland kein Verkaufsargument ist

In Deutschland schreibt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) fest, dass ein Anbieter mit GGL-Erlaubnis Identität, Alter und Wohnsitz jedes Spielenden vor dem ersten Tipp prüfen muss (§ 6a GlüStV). Wer diese Prüfung nicht durchführt oder erst nach den ersten Wetten abschließt, verstößt gegen die Erlaubnis. Die SCHUFA ist dabei nicht der einzige mögliche Datenlieferant – sie ist in den AGB einzelner Veranstalter aber ausdrücklich genannt.

Was die SCHUFA bei einer Wettanbieter-Registrierung wirklich liefert

Die SCHUFA Holding AG ist eine Auskunftei, die Banken, Telekommunikationsanbietern und zahlreichen weiteren Unternehmen Daten zur Bonität und Identität von Verbraucherinnen und Verbrauchern liefert. Bei der Wettanbieter-Prüfung geht es nicht um den SCHUFA-Score im klassischen Sinne, sondern um zwei eng begrenzte Fragen:

Die SCHUFA speichert bei diesem Vorgang in der Regel einen Eintrag über die Anfrage. Bei einer SCHUFA-Auskunft über die eigene Person („Selbstauskunft“) taucht sie als Kreditauskunftsanfrage auf – getrennt von einem klassischen Kredit, ohne Auswirkung auf den Bonitäts-Score, aber sichtbar in der Datenhistorie.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Auf der Whitelist der GGL ist für Neobet die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

„Ohne SCHUFA“ – was Werbung verschweigt

Wer mit „Wettanbieter ohne SCHUFA“ wirbt, sagt in den meisten Fällen: „Dieser Anbieter prüft deine Identität ohne in Deutschland lizenziert zu sein.“ Die GGL selbst warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Teilnahme an illegalen Angeboten. Eine fehlende SCHUFA-Abfrage ist kein Zeichen von Datensparsamkeit; sie ist ein Zeichen dafür, dass die deutsche Identitätsprüfung umgangen wird – und damit auch der Anschluss an OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat.

Spielerschutz ohne SCHUFA: Warum die Identitätsprüfung der erste Schutzschritt ist

Spielerschutz funktioniert nur, wenn die geprüfte Person auch die spielende Person ist. Drei Mechanismen setzen genau das voraus:

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Küchentisch, daneben stehen ein Glas Wasser und eine Armbanduhr.
Auf der Whitelist der GGL ist für LeoVegas die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024.

Warum Offshore-Anbieter diese Mechanismen nicht bieten

Anbieter ohne GGL-Erlaubnis sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen. Die Mechanismen, die Spielerinnen und Spieler in Deutschland schützen – Limits, Sperren, Identitätsprüfung, insolvenzfeste Trennung der Spielergelder – greifen dort nicht. Das bedeutet konkret höhere mögliche Einzahlungen pro Konto und Zahlungsmittel, die bei lizenzierten Anbietern nicht zulässig sind – etwa anonyme Zahlungsmittel nach § 6b Abs. 4 GlüStV.

Was bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis wirklich auf dem Spiel steht

Wer bei einem Curaçao- oder Anjouan-lizenzierten Anbieter wettet, riskiert mehr als nur den Verlust der Wette. Die Rechtsprechung gibt hier eine deutliche Richtung vor: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht für verlorene Einsätze entgegensteht – ein Kläger fordert dort von Tipico mehr als 3.700 € aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) grundsätzlich für möglich, dass unlizenzierte Anbieter verlorene Einsätze zurückzahlen müssen – mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesagt, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das Urteil steht noch aus.

Vergleich: Zehn Wettanbieter auf einen Blick

Die folgende Tabelle ordnet zehn Anbieter nach ihrem GGL-Whitelist-Status. Die ersten sechs führen eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis; die letzten vier sind im deutschen Markt aktiv, aber nicht auf der Whitelist geführt und damit nicht legal in Deutschland.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Erlaubnis Sportwetten seit
Bet3000 Erlaubt – I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026
NEO.bet Erlaubt – Greenvest Betting Limited 09.10.2020
AdmiralBet Erlaubt – Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
MERKUR BETS Erlaubt – Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
Tiptorro Erlaubt – Torro Tec Limited 30.06.2021
DAZN Bet Erlaubt – DZBT Operations Limited 22.08.2023
Boomerang Bet Nicht erlaubt – Curaçao (keine Relevanz in Deutschland) –
Allyspin Nicht erlaubt – Curaçao (keine Relevanz in Deutschland) –
Sportaza Nicht erlaubt – Anjouan (keine Relevanz in Deutschland) –
Playzilla Nicht erlaubt – Curaçao (keine Relevanz in Deutschland) –

Die Whitelist der GGL ist die einzige verlässliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat. Ein .de-Domain allein beweist nichts: Auch Anbieter ohne Erlaubnis können eine .de-Domain registrieren.

Lizenzierte Anbieter im Detail

Bet3000 – Jung auf der Whitelist, klassische Identitätsprüfung

Die Hillside (Europe) ENC betreibt Bet365 – die I.B.C. Sportsbetting Limited betreibt Bet3000 und Wettarena. Beide sitzen in Malta. Für Bet3000 selbst wurde die Erlaubnis erst am 22. April 2026 in die Whitelist eingetragen. Wer wissen will, wie der Anbieter die Identität prüft, schaut in die AGB der I.B.C. Sportsbetting Limited: Dort ist die SCHUFA Holding AG mit Sitz am Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden ausdrücklich als Auskunftei für die Verifizierung der Kundendaten genannt – also der klassische Weg: SCHUFA-Abgleich plus Ausweisdokument plus Adressnachweis.

Für wen Bet3000 passt: Wer auf einen Anbieter mit deutscher Erlaubnis setzt und keine Berührungsängste mit der SCHUFA-Anfrage hat, findet hier das gewohnte Verfahren – inklusive der SCHUFA-typischen Kreditauskunftsanfrage in der eigenen Selbstauskunft.

NEO.bet – Erlaubnisinhaber seit 2020, Whitelist-Eintrag seit 2020

Die Greenvest Betting Limited steht als Betreiberin auf der GGL-Whitelist. Die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 22. Dezember 2022 erteilt. NEO.bet gehört damit zu den Anbietern der ersten Stunde nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021.

Für wen NEO.bet passt: Wer einen Anbieter mit langer Whitelist-Historie sucht und die SCHUFA-Prüfung akzeptiert, ist hier richtig. Der Nachteil: Mehr als fünf Jahre Whitelist-Eintrag bedeuten auch fünf Jahre SCHUFA-Eintrag in der eigenen Auskunftei-Historie – überschaubar, aber sichtbar.

AdmiralBet – Folgeerlaubnisse bis Juli 2024

Die Greentube Betting Malta Limited führt AdmiralBet mit einer Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und zwei Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele unter slots.admiralbet.de besteht eine eigene Erlaubnis seit dem 28. September 2022 – das ist eine andere Lizenz als die Sportwetten-Erlaubnis, mit anderen Bedingungen und einem eigenen Regelwerk.

Für wen AdmiralBet passt: Wer sowohl Sportwetten als auch Automatenspiele aus einer Hand sucht, bekommt beides – muss aber wissen, dass es sich um zwei getrennte Erlaubnisse handelt.

MERKUR BETS – Klar abgegrenztes Angebot, eigene Domain-Trennung

Die Merkur Bets Malta Limited betreibt nicht nur MERKUR BETS, sondern auch Merkur-sports und Xtip – alle drei mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Die Merkur-Gruppe trennt damit Marken sauber voneinander, während die Lizenz auf demselben Erlaubnisinhaber liegt. Das ist im deutschen Markt ein häufiges Modell: eine Holding, mehrere Domains.

Für wen MERKUR BETS passt: Wer eine etablierte deutsche Marke mit Whitelist-Erlaubnis sucht und die SCHUFA-Prüfung nicht scheut. Die Domain-Trennung hilft, wenn man gezielt nur Sportwetten oder nur Slots nutzen will.

Tiptorro – Whitelist über die App-Beschreibung bestätigt

Die Torro Tec Limited aus Malta betreibt Tiptorro und beschreibt sich in der App-Store-Beschreibung selbst als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“. Diese Selbstauskunft deckt sich mit dem Whitelist-Eintrag – erste Erlaubnis 30. Juni 2021, Folgeerlaubnis 27. Dezember 2022.

Für wen Tiptorro passt: Wer eine mobile-first-Lösung sucht und die SCHUFA-Prüfung akzeptiert. Tiptorro wirbt nicht mit „ohne SCHUFA“ – genau das ist das positive Signal: Hier wird das deutsche Verfahren vollumfänglich durchgeführt.

DAZN Bet – Sportwetten an die Streaming-Marke gekoppelt

Die DZBT Operations Limited betreibt DAZN Bet. Die GGL führt die Domain mit Erlaubnis seit dem 22. August 2023. DAZN ist in Deutschland vor allem als Sportstreaming-Dienst bekannt; die Wettplattform ist die logische Erweiterung des eigenen Sportangebots.

Für wen DAZN Bet passt: Wer bereits DAZN nutzt und eine Wettplattform mit gleicher Markenidentität sucht. Die Identitätsprüfung läuft nach den GGL-Standards – SCHUFA-Abgleich inklusive.

Offshore-Anbieter im Markt: Warum „ohne SCHUFA“ hier zum Problem wird

Die folgenden vier Anbieter sind auf dem deutschen Markt aktiv, aber nicht auf der GGL-Whitelist geführt. Sie werben häufig mit „ohne SCHUFA“, weil sie die deutsche Identitätsprüfung gar nicht durchführen – sie haben schlicht keine Erlaubnis, an die deutschen Verfahren angeschlossen zu sein.

Boomerang Bet – Eigene Sportwetten, eigene Regeln

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sport, In-Play, Esports und Top-Leagues an. Das Unternehmen veröffentlicht eigene „Sportsbook Rules“ – die Regeln, nach denen Wetten abgerechnet werden. Diese Regeln sind nicht vom deutschen Recht flankiert: Keine OASIS-Sperre, keine LUGAS-Limits, keine deutsche Aufsicht. Lizenz: Curaçao – ohne jede Relevanz in Deutschland.

Allyspin – Vollständiges Sportsbook ohne deutsche Anbindung

Allyspin führt einen Sportwettenbereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportarten; das Sportartenportfolio reicht von Fußball über Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey und American Football bis Baseball. Lizenz: Curaçao. Keine GGL-Anbindung, kein OASIS, kein LUGAS. Wer hier spielt, ist nach deutschem Recht auf einem illegalen Angebot – mit allen Konsequenzen, die sich aus § 4 Abs. 1 GlüStV ergeben.

Sportaza – Lizenz aus einer autonomen Inselverwaltung

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Eine solche Lizenz hat in Deutschland keinerlei rechtliche Bedeutung. Es handelt sich um ein illegales Glücksspielangebot im Sinne des GlüStV.

Playzilla – Curaçao-Lizenz als einziger Anker

Playzilla bietet einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Die Lizenz aus Curaçao ist die einzige regulatorische Anbindung – sie schützt deutsche Spielerinnen und Spieler in keiner Weise. Die GGL warnt vor solchen Angeboten; einzelne Verfahren wie die Tipico-Rückzahlungsklage zeigen die Richtung der Rechtsprechung.

Kostenrechnung: Was kostet ein Monat mit 1.000 € Einsatz tatsächlich?

Die Frage, was Sportwetten kosten, hängt an zwei Zahlen – dem Einsatz und der Marge des Marktes, auf den gewettet wird. Der Glücksspielstaatsvertrag setzt für alle GGL-Anbieter einen Standard: 1.000 € pro Kalendermonat dürfen eingezahlt werden, sofern kein Anbieter auf Grundlage nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ein höheres Limit genehmigt. Bis 10.000 € ist das im Einzelfall möglich, zwischen 10.000 € und 30.000 € höchstens für ein Prozent der aktiven Spielenden – und nur mit echtem Einkommensnachweis, nicht mit einer Selbsterklärung.

Die Rechnung: 1.000 € Einsatz, ein Zwei-Wege-Markt

Wer 1.000 € im Monat einzahlt und auf einem Zwei-Wege-Markt zu Quote 1,90 / 1,90 wettet, fragt sich: Was bleibt von diesem Einsatz statistisch übrig? Die Auszahlungsquote eines Marktes errechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …). Für zwei gleiche Quoten von 1,90 ergibt sich:

Bei einem Gesamtumsatz von 1.000 € über den Monat hinweg liegt der erwartete Verlust damit in einer Bandbreite von rund 50 € – das ist der Anteil, den der Anbieter im statistischen Mittel einbehält. Die Bandbreite entsteht, weil nicht jeder Monat gleich aussieht: Wer mehr Einzelwetten mit kleineren Einsätzen platziert, zahlt mehr Marge; wer wenige Kombiwetten mit höheren Einsätzen spielt, weniger. Die Spanne ergibt sich aus der Verteilung der Einsätze auf unterschiedliche Märkte mit unterschiedlichen Quoten.

Was diese Rechnung nicht zeigt

Die Rechnung zeigt die Marge, nicht das Ergebnis einzelner Wetten. Wer im Januar 1.000 € einzahlt und damit gewinnt, macht Gewinn; wer verliert, verliert – die Marge ist ein Durchschnitt über viele Wetten und viele Spielende. Sie ist außerdem unabhängig davon, ob am Ende ein Gewinn steht oder nicht: Die Marge ist im Preis jeder Wette eingepreist, nicht am Ende abgezogen.

Das monatliche Limit greift beim Anbieter – nicht beim Markt

Das 1.000-€-Limit ist eine Einzahlungsgrenze, kein Wettlimit. Wer 1.000 € eingezahlt hat, kann damit beliebig viele Wetten platzieren, solange der Gesamteinsatz 1.000 € nicht übersteigt. Die Höhe einzelner Quoten ist dabei irrelevant – was zählt, ist die Marge des Marktes, nicht die Quote selbst. Ein Markt mit Quote 10,0 hat dieselbe Marge wie einer mit Quote 1,90, wenn beide Seiten gleich quotiert sind.

Verfahren zur Identitätsprüfung – was Anbieter konkret nutzen

Die SCHUFA ist nicht das einzige Verfahren. Verschiedene GGL-Anbieter nutzen unterschiedliche Wege, um die geforderte Identitätsprüfung durchzuführen. Drei Verfahren sind verbreitet:

SCHUFA-IBAN-Methode

Bei der SCHUFA-IBAN-Methode wird geprüft, ob die Person, die sich registriert, Inhaberin eines deutschen Bankkontos ist. Dafür wird die IBAN angegeben; die SCHUFA prüft die Zuordnung. Es geht ausdrücklich nicht um den SCHUFA-Score, sondern um die Frage: Gehört dieses Konto der Person, die sich anmeldet? Stimmen die Angaben nicht überein, können sie in einem nächsten Schritt korrigiert werden – Winamax beschreibt diesen Ablauf in seinen Online-FAQs.

Klassischer SCHUFA-Abgleich mit Ausweisdokument

Andere Anbieter verifizieren über die SCHUFA plus Ausweisdokument plus Adressnachweis – das Standardverfahren, das die I.B.C. Sportsbetting Limited in ihren AGB (Abschnitt 13 Absatz 2) explizit offenlegt. Die SCHUFA liefert Identitätsdaten, der Ausweis bestätigt sie, die Adresse wird zusätzlich geprüft.

Video-Ident und Post-Ident

Eine dritte Variante funktioniert ohne SCHUFA: Video-Ident per Webcam mit Ausweis oder Post-Ident in einer Postfiliale. Diese Verfahren sind im deutschen Bankwesen Standard und werden teilweise auch von Wettanbietern genutzt. Sie hinterlassen keinen SCHUFA-Eintrag – sind aber aufwendiger und nicht bei allen Anbietern verfügbar.

Was es kostet, „ohne SCHUFA“ zu werben – und was die Werbung verschweigt

Die Werbung mit „Wettanbieter ohne SCHUFA“ lebt von der Vorstellung, eine SCHUFA-Abfrage sei schlecht für die eigene Bonität. Das ist falsch – und gleichzeitig richtig, je nachdem, was man unter „schlecht“ versteht. Eine SCHUFA-Anfrage durch einen Wettanbieter taucht in der Selbstauskunft als „Kreditauskunftsanfrage“ auf. Sie senkt nicht den Bonitäts-Score – Kreditauskunftsanfragen werden im SCHUFA-Score-Modell weniger gewichtet als konkrete Kredite. Aber sie ist sichtbar, sie ist ein Eintrag, und sie lässt sich nachvollziehen.

Der eigentliche Preis der Werbung

Wer auf einen Anbieter ohne SCHUFA-Abfrage ausweicht, zahlt dafür einen deutlich höheren Preis – nicht in Geld, sondern in fehlendem Schutz:

Das ist der Preis, den „ohne SCHUFA“ in Wahrheit kostet – nicht die SCHUFA-Eintragung selbst, sondern der Verlust der deutschen Schutzmechanismen.

Was eine SCHUFA-Anfrage wirklich bedeutet

Eine Kreditauskunftsanfrage durch einen Wettanbieter hat im SCHUFA-Score-Modell ein niedriges Gewicht. Sie wird nicht als Kredit, nicht als Mahnung, nicht als Inkasso geführt – sie ist eine Identitätsanfrage. Wer eine SCHUFA-Selbstauskunft einholt, sieht sie dort als sachliche Anfrage vermerkt. Für die Bonität bei einem klassischen Kredit zählt sie praktisch nicht; sie wird allenfalls bei einer Häufung auffällig – etwa wenn jemand binnen kurzer Zeit bei zwanzig Wettanbietern eine SCHUFA-Anfrage auslöst.

FAQ: Häufige Fragen zu Wettanbietern und SCHUFA

Wird bei der Registrierung bei Wettanbietern mit GGL-Erlaubnis die SCHUFA abgefragt?

Ob ein Anbieter die SCHUFA nutzt, hängt vom jeweiligen Verfahren ab – die GGL schreibt die SCHUFA nicht vor, sondern verlangt eine Identitätsprüfung. Die SCHUFA ist eine mögliche Datenquelle, daneben nutzen Anbieter Video-Ident, Post-Ident oder die SCHUFA-IBAN-Methode. Welches Verfahren konkret zum Einsatz kommt, steht in den AGB des jeweiligen Anbieters – wer sich vorab informieren will, liest dort nach.

Kann sich Sportwetten auf die eigene SCHUFA auswirken?

Die SCHUFA-Anfrage eines Wettanbieters taucht in der Selbstauskunft als Kreditauskunftsanfrage auf, wird im Bonitäts-Score-Modell aber niedrig gewichtet – sie ist kein Kredit, keine Mahnung und kein Inkasso. Wer viele Wettanbieter in kurzer Zeit nutzt, hinterlässt entsprechend viele Einträge; das fällt erst bei einer Häufung auf. Sportwetten selbst werden nicht in die SCHUFA eingetragen.

Welche Verfahren zur Identitätsprüfung gibt es neben der SCHUFA-Abfrage?

Neben dem klassischen SCHUFA-Abgleich mit Ausweisdokument nutzen Anbieter die SCHUFA-IBAN-Methode, Video-Ident per Webcam und Post-Ident in der Postfiliale. Welches Verfahren ein Anbieter konkret einsetzt, ist eine Frage der AGB – der gesetzliche Rahmen verlangt eine sichere Identitätsprüfung, lässt den Weg aber offen.

Was bedeutet „ohne SCHUFA“ bei Angeboten ohne deutsche Erlaubnis?

„Ohne SCHUFA“ bedeutet in den meisten Fällen: Der Anbieter führt keine Identitätsprüfung nach deutschem Standard durch, weil er keine GGL-Erlaubnis hat. Wer dort spielt, ist auf einem illegalen Angebot im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags – ohne OASIS-Anschluss, ohne LUGAS-Limit, ohne deutsche Aufsicht. Die fehlende SCHUFA-Anfrage ist kein Vorteil, sondern ein Zeichen für fehlenden Schutz.

Wie hängen Identitätsprüfung, OASIS-Abfrage und das Einzahlungslimit von 1.000 € zusammen?

Die drei Mechanismen greifen ineinander: Die Identitätsprüfung stellt fest, wer spielt; die OASIS-Abfrage prüft, ob diese Person gesperrt ist; das LUGAS-Einzahlungslimit begrenzt den Geldbetrag, den diese Person im Monat einzahlen kann. Alle drei setzen voraus, dass der Anbieter an das deutsche System angeschlossen ist – was nur für GGL-lizenzierte Anbieter gilt.

Wie lässt sich auf der GGL-Whitelist prüfen, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist unter glücksspiel-behoerde.de öffentlich zugänglich. Sie führt jeden Erlaubnisinhaber mit Domain, Sitz und Erlaubnisdatum – eine .de-Domain allein reicht nicht, weil auch nicht erlaubte Anbieter eine .de-Domain registrieren können. Wer eine bestimmte Domain prüft, sucht sie dort; wer nicht in der Liste steht, hat keine deutsche Erlaubnis.

Inhalt erstellt vom Team «grandslamwetteninfo.com»