Steuerfrei wetten: Wer trägt die Sportwettensteuer, wer gibt sie weiter?

Updated Oktober 2026
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„Steuerfrei wetten“ ist in Deutschland ein Werbeversprechen, kein steuerrechtlicher Status. Seit dem 1. Juli 2012 fällt auf jede Sportwette eine Wettsteuer von 5,3 % an – geschuldet vom Wettanbieter, nicht vom Spielenden. Was „steuerfrei“ in der Praxis heißt, entscheidet jeder Anbieter selbst: Er kann die Steuer vom Einsatz abziehen, in die Quote einpreisen, vom Gewinn einbehalten oder schlicht selbst tragen. Alle vier Wege führen zu unterschiedlichen Auszahlungen, und nur wer sie unterscheidet, versteht, warum zwei Buchmacher mit demselben Werbeslogan am Ende unterschiedlich viel Geld auszahlen.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines Rasenplatzes, dahinter leere Tribünen im Licht des frühen Morgens.
Die Sportwettsteuer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2012 erhoben.

Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 02.10.2026.

Was die Sportwettensteuer ist und wer sie zahlt

Die Sportwettensteuer ist eine bundesgesetzliche Steuer, geregelt in den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG). Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – das entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (gerechnet als 5,3 geteilt durch 105,3). Gezahlt wird sie vom Veranstalter der Wette, also vom Buchmacher, nicht von der Person, die gewettet hat. Das RennwLottG schreibt in § 19 ausdrücklich fest: Steuerschuldner ist der Veranstalter, nicht der Spielteilnehmer.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Rechnungen und ein Taschenrechner liegen auf einem hellen Schreibtisch neben einer Kaffeetasse.
Interwetten trägt die Sportwettensteuer selbst und gleicht sie mit einem Quotenabschlag in Höhe von 5,3 % bei Wetten aus.

Diese Anordnung hat Folgen, die in der Werbung gern verschleiert werden. Sie bedeutet zunächst: Wer als private Spielerin oder privater Spieler eine Wette bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis platziert, schuldet dem Finanzamt keine Wettsteuer. Sie bedeutet aber auch: Der Anbieter muss die Steuer abführen, und er entscheidet frei, an welcher Stelle er das tut. Genau diese Entscheidung – Einsatz, Quote oder Gewinn – macht den Unterschied zwischen den Buchmachern auf der Whitelist aus.

Die Sportwettensteuer existiert seit dem 1. Juli 2012, und sie wird auch von den Finanzbehörden kontinuierlich eingezogen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Steuereinnahmen aus Sportwetten in Deutschland auf 409 Millionen Euro – 5,2 % weniger als im Vorjahr, aber 116,8 % mehr als zehn Jahre zuvor (2013: 189 Millionen Euro). Wer über mehrere Jahre hinweg wettet, zahlt also auf jeder Wette einen festen Obolus an den Fiskus; den Auftrag dazu erteilt der Anbieter, der ihn an die nächsten Spielerinnen und Spieler durchreichen kann – aber nicht muss.

Was Werbung mit „steuerfrei“ tatsächlich meint

Wenn ein Anbieter mit „0 % Wettsteuer“ wirbt, ist die Aussage juristisch korrekt: Er selbst trägt die 5,3 % und belastet weder Einsatz noch Quote noch Gewinn. Damit fällt aus Sicht der Spielenden tatsächlich keine Wettsteuer an – aber eben nur, weil der Anbieter auf seinen Margeanteil verzichtet, nicht weil der Fiskus befreit wäre. Der Werbeslogan verschiebt das Thema von der Steuerpflicht, die ohnehin beim Veranstalter liegt, auf den Verzicht des Veranstalters, der ohne Werbung niemandem aufgefallen wäre.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, Abendlicht fällt durch ein Fenster.
Bei Interwetten ist es nicht möglich, Wetten mit einer Quote unter 1,10 als Einzelwette zu platzieren.

Hinter dem Versprechen stehen unterschiedliche Modelle. Einige Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, bevor die Quote gilt – der Einsatz, mit dem die Wette abrechnet, sinkt. Andere reduzieren die Auszahlungsquote, sodass die nominell ausgewiesene Wettquote nach unten korrigiert wird. Wieder andere behalten 5 % des Bruttogewinns (Einsatz mal Quote) im Gewinnfall ein. Eine vierte Variante verzichtet vollständig auf eine Weitergabe und übernimmt die 5,3 % aus der Marge. „0 % Wettsteuer“ kann also heißen: Der Anbieter bezahlt sie allein. Es kann aber auch heißen: Er legt sie in die Quote ein, ohne sie offen auszuweisen – dann steht die Wettsteuer de facto in jedem Tick der Auszahlungsquote, ohne dass sie als Posten auf dem Wettschein erscheint.

Die praktische Frage ist daher nicht, ob die Steuer anfällt – das tut sie bei jedem lizenzierten Anbieter in Deutschland –, sondern wo sie auftaucht: im Einsatz, in der Quote, im Gewinn oder nirgends. Die Antwort steht im Kleingedruckten jedes Anbieters, in den AGB, den Wettregeln oder der Hilfeseite.

Wie viel eine Wette unter den vier Modellen auszahlt

Die Sportwettensteuer ist 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“ und damit rund 5,03 % des tatsächlich eingezahlten Betrags. Bei einer Einzelwette mit Einsatz 100 € und Quote 2,00 zahlt der Anbieter die Wette bei jedem Modell unterschiedlich aus, weil die 5,3 % an unterschiedlichen Stellen sitzen.

In allen Fällen zahlt der Anbieter 5,03 % des Einsatzes an den Fiskus; was die Spielenden merken, hängt vom Modell ab. Das Ergebnis bewegt sich je nach Modell in einer Bandbreite von rund 189,94 € bis 200 € – bei exakt demselben Werbeversprechen „0 % Wettsteuer“. Bei höheren Quoten und größeren Einsätzen wird der Unterschied entsprechend größer: Die Bandbreite skaliert mit Einsatz × (Quote − 1). Wer die Steuer im Gewinnfall trägt, sieht auf lange Sicht am deutlichsten, was der Fiskus mitverdient.

Wer in Deutschland überhaupt wetten darf

Die Erlaubnis, in Deutschland Sportwetten im Internet zu vermitteln, vergibt seit dem 1. Juli 2021 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), geregelt im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, überwacht die Anbieter und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Die Steuer wiederum ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL – zwei getrennte Aufsichtsstränge, die bei Buchmacher und Spieler an unterschiedlichen Stellen ansetzen.

Der einzige Test, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat, ist die Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Sie ist öffentlich zugänglich und trägt alle Erlaubnisinhaber mit Domain und Erlaubnisdatum. Im Stand vom 2. Oktober 2026 listet die Whitelist 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei zusätzliche Pferdewetten-only-Erlaubnisse. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain – aber eine .de-Domain allein beweist noch keine Erlaubnis. Nur wer unter der Domain aufgeführt ist, die zur Sportwetten-Erlaubnis gehört, darf Wetten annehmen. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, Poker oder Casino sagt nichts über das Sportwetten-Angebot aus.

Eine Erst-Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Die Whitelist zeigt ausschließlich Ausstellungsdaten, kein Enddatum. Wer auf der Liste steht, kann auf der Liste bleiben, bis die GGL eine Erlaubnis widerruft oder ausläuft – ein Ablaufdatum enthält die Liste bewusst nicht.

Was legal angeboten werden darf, ist ebenfalls geregelt: feste Quoten auf den Ausgang eines Sportes oder eines Abschnitts davon sowie auf Ereignisse im laufenden Geschehen, einzeln oder kombiniert (§ 21 Abs. 1). Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 sind während eines laufenden Ereignisses nur auf den Enderlaubtnis oder auf klar abgegrenzte nächste Komponenten zulässig – nächstes Tor im Fußball, nächster Satz im Tennis –, nicht jedoch auf nächste Punkte im Tennis oder nächste Körbe im Basketball. Verboten sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen (in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport), manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Auf Esports darf in Deutschland nicht gewettet werden, da Esports von der GGL nicht als Sport anerkannt ist. Cash-Out kennt das Gesetz nicht; wer Cash-Out anbietet, tut das als eigene Funktion. Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Veranstaltungsende. Einen gesetzlichen Höchsteinsatz pro Wette gibt es im Sportwettenrecht nicht.

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung. Solche Anbieter dürfen deutsche Spielerinnen und Spieler nicht zulassen; tun sie es doch, ist das Angebot „unerlaubtes Glücksspiel“ nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die GGL hat im September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Strafbar macht sich der Anbieter nach § 284 StGB (Organisation) bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und mit Werbung bis zu einem Jahr; Spielteilnehmer können nach § 285 StGB theoretisch bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe treffen – verfolgt wird das in der Praxis nicht, weder als Drohung noch als Beruhigung.

Die zivilrechtliche Seite ist im Fluss. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 in einem Verfahren gegen Tipico (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; ein Kläger fordert dort mehr als 3.700 € Verlust aus Wetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) es grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verurteilen – mit Ausnahme, wenn deutsche Behörden zugesichert haben, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen. Was davon am Ende Recht wird, ist offen; Spielenden wird daraus weder ein Anspruch noch eine Garantie erwachsen.

Warum das Spielen bei einem lizenzierten Anbieter einen konkreten Unterschied macht

Wer bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis spielt, ist nicht in erster Linie steuerlich besser gestellt – die Steuer schuldet ohnehin der Veranstalter. Der Unterschied liegt im Schutz, der drumherum aufgebaut ist: Spielerschutz, Limits, Sperrsystem, Identitätsprüfung, Insolvenzschutz der Spielergelder, deutsche Zuständigkeit bei Streit. Das sind die Bedingungen, unter denen „steuerfrei wetten“ überhaupt erst zu einem fairen Angebot wird.

Teilnehmen darf nur, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist ein Konto mit vollständiger Identitätsprüfung vorgeschrieben (§ 6a). Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das Standard-Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat, übergreifend über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die Limitdatei LUGAS. Anbieter dürfen dieses Limit pro Spieler auf bis zu 10.000 € anheben, in einer engen Quote bis 30.000 € – nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen.

Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist verboten (§ 6h GlüStV) und wird über die Aktivitätsdatei kontrolliert. OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist das bundesweite Spielersperrsystem, das bei Registrierung und Login geprüft wird; eine Selbstausschluss dauert mindestens drei Monate, wenn die Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Offshore-Anbieter sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen – wer dort spielt, fällt durch dieses gesamte Netz.

Bezahlt werden darf nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaidkarten – sind damit aus dem lizenzierten Markt ausgeschlossen. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, entscheidet er selbst; das ist keine Vorgabe des Gesetzes. Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Werbung und Bonus sind ebenfalls geregelt. Nur Inhaber einer Erlaubnis dürfen in Deutschland für Sportwetten werben (§ 5 Abs. 7). Ein Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt nur für Slots, Online-Poker und Online-Casino – nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt stattdessen: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern oder Funktionsträgern, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Eine Obergrenze für Bonushöhe oder Mindestumsatz kennt der GlüStV nicht; Beträge, Umsatzfaktoren und Mindestquoten stehen allein in den AGB jedes Anbieters.

Worauf der Vergleich zwischen Anbietern achten muss

Wer Anbieter vergleicht, sollte vier Fragen mitbringen, die die Werbung nicht beantwortet. Erstens: Wo zieht der Anbieter die 5,3 % ab – vom Einsatz, von der Quote, vom Gewinn oder gar nicht? Zweitens: Welche Mindestquote gilt für Einzelwetten, damit die Wette überhaupt angenommen wird? Drittens: Welche Zahlungsmethoden akzeptiert der Anbieter, und wie schnell zahlt er aus? Viertens: Wann wurde die deutsche Erlaubnis erteilt, und steht der Anbieter aktuell auf der Whitelist?

Diese vier Fragen trennen Werbung von Realität, und sie sind die Grundlage, auf der die folgende Rangliste aufgebaut ist. Sie vergleicht zehn in Deutschland lizenzierte Anbieter ausschließlich danach, wie sie mit der Sportwettensteuer umgehen, wie sie ihre Quoten darstellen und wie sie ihre Erlaubnis nachweisen. Andere Eigenschaften – Wettprogramm, Live-Angebot, Bonusbedingungen – spielen für „steuerfrei wetten“ keine Rolle und werden daher nicht bewertet.

Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand der GGL-Whitelist für die hier verglichenen Anbieter. Sie ist eine Momentaufnahme und kein Beleg für eine spezifische Steuerpraxis; die Spalte zum Wettsteuer-Modell steht in der Detailbesprechung jedes einzelnen Anbieters, weil sie sich aus dessen AGB und Wettregeln ergibt.

Marke GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Wettenerlaubnis seit
Sportingbet Whitelist-Eintrag für Sportingbet · Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020
LeoVegas Whitelist-Eintrag für LeoVegas · LVSports Limited 21.10.2024
Sportwetten Whitelist-Eintrag für Sportwetten · NetX Betting Limited 19.11.2020
bet-at-home Whitelist-Eintrag für Bet-at-home · Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Tipwin Whitelist-Eintrag für Tipwin · Tipwin Limited 09.10.2020
Winamax Whitelist-Eintrag für Winamax · WINAMAX (Société anonyme) 29.06.2021
Betano Whitelist-Eintrag für Betano · Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021
VBet Whitelist-Eintrag für VBet · SCGO Limited 05.12.2023
Betway Whitelist-Eintrag für Betway · Betway Limited 09.03.2021
NEO.bet Whitelist-Eintrag für NEO.bet · Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Alle zehn Marken erscheinen im Stand vom 02.10.2026 auf der Whitelist. Eine Folgeerlaubnis aus den Jahren 2022 oder 2024 ist bei den meisten Marken zusätzlich ausgewiesen – die Spalte führt das jeweils erste Datum auf, weil die Whitelist selbst nur dieses ausweist. Eine Erlaubnis, die nach fünf Jahren ausläuft, ist auf der Liste nicht vermerkt; der Status „Whitelist-gelistet“ gilt, bis die GGL eine Erlaubnis widerruft oder zurückzieht.

Sportingbet

Sportingbet gehört zu den ersten Marken, die 2020 eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhalten haben. Die Wettregeln des Anbieters regeln den Umgang mit der Wettsteuer offen: Bei jeder Wette fällt eine Steuer von 5 % des Wetteinsatzes nach § 17 RennwLottG an; bei gewonnenen Wetten behält Sportingbet 5 % des Bruttogewinns (Einsatz mal Quote) vom Gewinn ein. Praktisch heißt das: Im Verlustfall ist die Wette weg, der Einsatz schrumpft aber nicht; im Gewinnfall steht der Einsatz voll auf dem Wettschein, der Bruttogewinn wird um 5 % gekürzt.

Dieses Modell ist im Markt nicht unüblich, aber es wirkt auf den ersten Blick weniger restriktiv als ein Abzug vom Einsatz – und liegt leicht unter den 5,3 % nach dem RennwLottG. Wer mit höheren Quoten spielt und vergleichsweise oft gewinnt, spürt den Abzug stärker als bei kleinen Quoten mit vielen Treffern; wer häufiger verliert, zahlt effektiv weniger. Der Anbieter erfüllt seine Pflicht aus dem RennwLottG und macht die Art der Weitergabe im Kleingedruckten transparent.

Wer Sportingbet wählt, akzeptiert ein Modell, das die Wettsteuer erst im Erfolgsfall sichtbar macht – und sieht den vollen Einsatz bei Verlust. Das genaue Modell sollte im eigenen Wettschein kontrolliert werden, weil einzelne AGB-Klauseln von der hier dargestellten Beschreibung abweichen können.

LeoVegas

LeoVegas ist 2024 in den deutschen Markt eingetreten – die Sportwetten-Erlaubnis für Leovegas.de datiert auf den 21. Oktober 2024. Die Marke ist im Sportwetten-Bereich jünger als bei Casino und Slots, wo sie in Deutschland seit 2023 mit einer eigenen Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele am Start ist. Diese Casino-Erlaubnis gibt keinen Aufschluss über das Sportwetten-Angebot; sie ist eine andere Lizenz mit anderen Regeln.

Wie LeoVegas die Sportwettensteuer weitergibt, lässt sich aus den Einträgen der Whitelist nicht ableiten – die Liste macht keine Aussage zur Steuerpraxis. Was die Marke dazu auf ihrer eigenen Seite oder in den AGB regelt, ist in den Hilfeseiten des Anbieters nachzulesen. Wer auf Nummer sicher gehen will, liest den Wettschein im letzten Prüfschritt, auf dem die meisten Anbieter die Wettsteuer als eigenen Posten ausweisen.

LeoVegas passt zu Spielenden, denen eine vergleichsweise junge deutsche Erlaubnis wichtig ist und die das eigene Wettprogramm gegen das anderer Anbieter abgleichen wollen.

Sportwetten.de

Sportwetten.de trägt im Namen die deutsche Domain, und die Whitelist-Erlaubnis für die Domain stammt vom 19. November 2020. Hinter dem Angebot steht die NetX Betting Limited. Bei den Zahlungsmethoden ist die Marke breit aufgestellt: Kundenkarte, PayPal, Sofortüberweisung über Trustly, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Banküberweisung, Skrill und Aircash. Bei allen Methoden nennt der Anbieter „keine“ Gebühr und „sofort“ als Bearbeitungszeit; ein Mindestbetrag von 10 € gilt bei Trustly, Skrill und Aircash. Einzahlungen über Dritte sind nicht gestattet – eine Konsequenz aus § 6b Abs. 4 GlüStV, der nur eigene Zahlungskonten erlaubt.

Sportwetten.de trägt als Marke die deutsche Domain schon im Namen – ein Umstand, der bei der Prüfung der Whitelist hilft, aber keine Lizenz ersetzt. Wer hier spielt, sollte im Wettschein nachschauen, wie der Anbieter die Wettsteuer ausweist, weil die Marke in der Whitelist steht, aber keine Aussage zur Steuerpraxis aus der Liste folgt.

bet-at-home

Bet-at-home.de hat seine erste Sportwetten-Erlaubnis am 2. November 2020 erhalten, eine Folgeerlaubnis am 22. Dezember 2022. Betreiberin ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Die Marke gehört zu den etablierten Namen in Deutschland und steht seit knapp sechs Jahren auf der Whitelist.

Die Steuerpraxis von bet-at-home ergibt sich aus seinen AGB und Wettregeln; die Whitelist macht dazu keine Aussage. Im eigenen Wettschein oder in den Hilfeseiten weist der Anbieter die Wettsteuer als Posten aus oder zieht sie in der Quote ab – das variiert und sollte vor der ersten Wette nachgelesen werden. Wer auf eine deutsch formulierte Seite Wert legt und einen Anbieter mit langer Whitelist-Historie sucht, ist bei bet-at-home richtig.

Tipwin

Tipwin gehört zu den frühen Whitelist-Anbietern: Die Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022, eine weitere auf den 9. Januar 2024. Im FAQ-Bereich verspricht der Anbieter, bei Ein- und Auszahlungen die Steuerkosten zu übernehmen, sodass der Betrag dem Kundenkonto vollständig gutgeschrieben wird. Gebühren für Ein- und Auszahlungen nennt Tipwin im FAQ nicht.

Wer hier einzahlt, bekommt den vollen Betrag gutgeschrieben – zumindest auf der Einzahlungsseite. Was bei der Wettauszahlung passiert, steht in den Wettregeln; der FAQ-Eintrag zur Ein- und Auszahlung trifft keine Aussage darüber, ob Tipwin die Wettsteuer beim Gewinn einbehält, in der Quote verrechnet oder vollständig selbst trägt. Das sollte vor der ersten Wette geprüft werden.

Winamax

Winamax bewirbt sich im Footer der Website mit dem Slogan „0% Wettsteuer und die besten Quoten“. Die Aussage ist doppelt: erstens „0 % Wettsteuer“ – also keine Weitergabe der Wettsteuer an die Spielenden – und zweitens „die besten Quoten“, belegt mit einer Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen in Fußball, Tennis und Handball zwischen dem 1. April 2025 und dem 30. August 2025, in der Winamax bei 45 % der untersuchten Quoten auf Platz eins lag. Das ist ein Werbeversprechen, kein Bilanztest – eine externe Verbraucherstudie kann ein Indiz sein, aber kein Beleg.

Winamax trägt die deutsche Sportwetten-Erlaubnis seit dem 29. Juni 2021, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 8. Dezember 2022. Inhaberin ist die WINAMAX (Société anonyme). Wer den Werbeslogan prüft, sollte den Wettschein öffnen: Steht dort kein Posten „Wettsteuer“ und ist die ausgewiesene Quote identisch mit der Nennquote, dann trägt der Anbieter die Steuer tatsächlich allein.

Betano

Betano gehört mit der Whitelist-Erlaubnis vom 19. Februar 2021 zu den etablierten Marken im deutschen Markt. Betreiberin ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Der Sitz in Malta hat für sich genommen keine rechtliche Bedeutung in Deutschland; was zählt, ist die Eintragung auf der Whitelist.

Wie Betano die Wettsteuer weitergibt, ergibt sich aus den AGB. Bei der Marke, die mit ihrem Mix aus Sportwetten und Casino stark im Markt ist, lohnt sich ein Blick auf den Wettschein: Einige Anbieter ziehen die Steuer direkt von der ausgewiesenen Quote ab, ohne sie als Posten aufzuführen – das Ergebnis ist dann unsichtbar, aber messbar. Betano passt für Spielende, die einen größeren Anbieter mit deutschem Anschluss suchen, ohne auf Casino-Angebote angewiesen zu sein.

VBet

VBet ist mit der Whitelist-Erlaubnis seit dem 5. Dezember 2023 einer der jüngeren Anbieter auf der Liste. Betreiberin ist die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die Adresse steht in der Whitelist; sie ist im rechtlichen Sinn eine Verwaltungsangabe, kein Hinweis auf eine ausländische Lizenz.

Wie VBet die Steuer behandelt, ist aus der Whitelist nicht abzuleiten; einzelne Marken, die erst seit Kurzem auf der Liste stehen, sind im Sportwetten-Segment für viele deutsche Spielende noch kein fester Begriff. Wer VBet ausprobieren möchte, liest den ersten Wettschein aufmerksam: Steht die Wettsteuer als eigener Posten, ist sie sichtbar; fehlt sie und die Quote ist ungewöhnlich hoch, könnte sie eingepreist sein.

Betway

Betway trägt die deutsche Whitelist-Erlaubnis seit dem 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis seit dem 23. Dezember 2022. Bei Zahlungen per Skrill gelten besondere Regeln: Die Mindesteinzahlung liegt bei 5 €, die Mindestauszahlung bei 10 €, Skrill-Auszahlungen sind gebührenfrei und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigegeben. Einzahlungen per Skrill qualifizieren nur für die Willkommens-Freiwette, nicht für den Einzahlungsbonus – das ist eine Einschränkung, die in den Bonusbedingungen steht und bei der Wahl der Zahlungsmethode für eine Bonusaktion beachtet werden muss.

Betway weist die Wettsteuer im abschließenden Prüfschritt des Wettscheins als eigenen Posten neben den ausgewählten Spielen und dem jeweiligen Wettsystem aus. Wer also genau wissen will, was die Wette kostet, sieht die Steuer dort als Zahl – sie ist Teil der Standardanzeige und nicht versteckt.

NEO.bet

NEO.bet ist seit dem 9. Oktober 2020 auf der Whitelist, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 22. Dezember 2022. Die Marke gehört zu den frühen deutschen Erlaubnisinhabern. Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited.

Wie NEO.bet die Wettsteuer handhabt, ergibt sich aus den AGB und Wettregeln; die Whitelist selbst macht keine Aussage zur Steuerpraxis. Bei einer Marke mit kleinerer Marktpräsenz kann es sich lohnen, vor der ersten Wette den Wettschein Schritt für Schritt durchzugehen: Welche Quote steht auf dem Schein, gibt es einen Posten „Wettsteuer“, wie ist der Bruttogewinn vom ausgewiesenen Gewinn zu unterscheiden? Diese kleine Kontrolle schützt vor Überraschungen, falls die Wette später ausgezahlt wird.

Werbeversprechen „steuerfrei“ im Alltag

Die Werbung mit „steuerfrei wetten“ steht in einer Reihe mit „gratis“, „risikofrei“ und „beste Quoten“ – Versprechen, die im Marketing-Alltag häufig vorkommen und im Detail selten halten, was sie vollmundig ankündigen. Wer hier mitliest, sollte drei Dinge auseinanderhalten.

Erstens: „Steuerfrei“ wird im Wettanbieter-Marketing in der Regel als Beschreibung der Geschäftsbeziehung verwendet, nicht als Beschreibung der Spielenden-Position gegenüber dem Finanzamt. Das Werbeversprechen ist juristisch so zu verstehen, dass der Anbieter die 5,3 % nicht an die Spielenden weitergibt. Über die Frage, ob eine private Wettperson selbst Einkommensteuer auf Gewinne zahlt, sagt das Versprechen nichts aus – diese Frage richtet sich nach dem allgemeinen Einkommensteuerrecht und ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.

Zweitens: Werbeversprechen wie „beste Quote“ lassen sich mit externen Studien unterlegen. Winamax verweist auf eine Odoxa-Studie zu 2.967 Spielen aus dem Zeitraum April bis August 2025, in der der Anbieter bei 45 % der untersuchten Quoten vorne lag. Eine solche Aussage ist ein Indiz, kein Beleg für eine dauerhaft höchste Auszahlungsquote; Märkte schwanken, Studien sind Momentaufnahmen, und wer nachprüfen will, vergleicht selbst.

Drittens: Werbeversprechen geben niemals vollständig Auskunft über die Kosten. Ein Anbieter kann mit „0 % Wettsteuer“ werben und gleichzeitig Mindestquoten für Einzelwetten verlangen, die höher liegen als bei Wettbewerbern. Eine hohe Mindestquote bei Einzelwetten – etwa 1,10 – zwingt zu Kombi- oder Systemwetten, was die Varianz erhöht und den Buchmacher bevorteilt. Die Steuerfreiheit ist dann eine Werbung, die von einem strukturellen Mechanismus flankiert wird, der das Risiko verschiebt.

Wie eine Wette konkret geprüft wird

Wer vor der ersten Wette bei einem neuen Anbieter steht, kann den Anbieter in wenigen Schritten selbst durchchecken, bevor die erste Einzahlung erfolgt. Diese Kontrolle kostet Minuten, erspart aber Diskussionen bei der Auszahlung.

Wer diese fünf Schritte vor jeder ersten Wette bei einem neuen Anbieter geht, hat die Werbung von der Geschäftsbedingung getrennt und weiß am Ende genau, was ihn erwartet.

Häufige Fragen

Wer schuldet die Sportwettensteuer – Anbieter oder Spieler?

Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette nach § 19 RennwLottG, also der Wettanbieter. Spielende schulden dem Finanzamt keine Wettsteuer; sie können aber über die Art der Weitergabe belastet werden, wenn der Anbieter die Steuer vom Einsatz, von der Quote oder vom Gewinn abzieht. Wer auf welchen Anbieter setzt, entscheidet, an welcher Stelle ihn die Steuer tatsächlich trifft.

Was bedeutet „0 % Wettsteuer“ konkret für die Auszahlung?

„0 % Wettsteuer“ bedeutet, dass der Anbieter die 5,3 % nach §§ 17, 18 RennwLottG vollständig selbst trägt und weder Einsatz noch Quote noch Gewinn der Spielenden kürzt. Welche Auszahlung am Ende auf dem Konto landet, hängt vom Anbieter und der jeweiligen Wette ab; bei einer Einzelwette mit Quote 2,00 und Einsatz 100 € zahlt ein Anbieter, der die Steuer selbst trägt, ohne Abzüge aus. Vergleiche lohnen sich, weil sich hinter dem gleichen Slogan unterschiedliche Modelle verbergen können.

Wie unterscheiden sich Abzug vom Einsatz, Quotenabschlag und Abzug vom Gewinn?

Beim Abzug vom Einsatz schrumpft der mit der Quote multiplizierte Betrag, beim Quotenabschlag wird die nominelle Quote nach unten korrigiert, beim Abzug vom Gewinn werden Einsatz und Quote nicht angetastet, aber 5 % des Bruttogewinns einbehalten. Welcher Mechanismus greift, steht in den AGB und Wettregeln des jeweiligen Anbieters; das RennwLottG schreibt keine Form der Weitergabe vor.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, wenn der Anbieter die Steuer weitergibt?

Ohne Weitergabe: Auszahlung = Einsatz × Quote. Bei Abzug vom Einsatz: Auszahlung = Einsatz × (1 − 0,0503) × Quote. Bei Quotenabschlag: Auszahlung = Einsatz × (Quote × (1 − 0,0503)). Bei Abzug vom Gewinn: Auszahlung = Einsatz × Quote − 0,05 × Einsatz × Quote. Bei einer Wette mit Einsatz 100 € und Quote 2,00 liegt die Auszahlung je nach Modell zwischen rund 189,94 € und 190 €; die genaue Berechnung steht in den AGB des Anbieters.

Woran erkennt man auf der GGL-Whitelist, ob ein Anbieter in Deutschland erlaubt ist?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt Domain, Inhaber und Datum der Erlaubnis für jeden lizenzierten Anbieter auf. Im Stand vom 2. Oktober 2026 listet sie 30 Einträge, davon 27 mit Sportwetten-Erlaubnis. Eine Erlaubnis für Casino, Poker oder virtuelle Automatenspiele gilt nicht für Sportwetten; nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist, darf Wetten annehmen.

Inhalt erstellt vom Team «grandslamwetteninfo.com»