Neue Wettanbieter 2026: Wer in Deutschland legal an den Start geht
Stand der Daten: 17. Oktober 2026; abgeglichen gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Ein neuer Name auf dem Bildschirm ist noch kein Grund, dort ein Konto zu eröffnen. Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis der GGL und einen Eintrag auf der offiziellen Whitelist; die Lizenz einer maltesischen, curaçaoischen oder anderen ausländischen Stelle reicht hier nicht. Die folgende Übersicht ordnet zehn Anbieter nach genau diesem Kriterium, schaut auf die Folgeerlaubnisse und fragt, was die Spielerin und der Spieler am Ende tatsächlich bezahlt — an Wettsteuer, an Umsatzbedingungen, an gedeckelten Auszahlungen.
Der Markt für neue Wettanbieter: Wer 2026 in Deutschland startet
Der deutsche Markt für Sportwetten ist seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein Erlaubnismarkt. Die erste Tranche der Sportwetten-Erlaubnisse wurde am 9. Oktober 2020 erteilt, die Folgeerlaubnisse folgten im Dezember 2022 und in den Folgejahren. Die GGL pflegt seitdem eine öffentliche Whitelist, die jeder prüfen kann — Stand der Liste: 2. Oktober 2026, mit 30 Einträgen, davon 27 Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten) und drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Jede gelistete Domain endet auf .de; eine .de-Domain allein beweist noch keine Erlaubnis.

Wer sich heute als „neuer Wettanbieter“ versteht, ist also nicht zwingend neu im Markt. Viele der hier besprochenen Marken haben ihre erste Erlaubnis bereits 2020 oder 2021 erhalten, ihre Folgeerlaubnis jedoch erst in den Jahren danach — und gerade die ist es, die in der Whitelist das aktuelle Tätigkeitsrecht ausweist. Dazu kommen Marken wie Betano oder LeoVegas, deren Sportwetten-Start in Deutschland erst in den letzten zwei Jahren erfolgte und die sich aus anderen Glücksspiel-Segmenten heraus öffneten.
Die zentrale Frage bleibt: Welche Marke darf in Deutschland Wetten annehmen, und unter welcher Betreibergesellschaft tut sie das?
Was einen neuen Anbieter im Jahr 2026 ausmacht
Drei Merkmale treffen für die meisten Markteintritte der letzten beiden Jahre zu:

- Erst- oder Folgeerlaubnis zwischen 2022 und 2026. Die Erlaubnis wird nach § 4c Abs. 1 GlüStV für fünf Jahre erteilt; die erste Tranche lief Ende 2025 aus und wurde 2022 turnusmäßig verlängert, teilweise mehrfach. Wer im Jahr 2026 „neu“ wirbt, hat häufig schon eine Vorgeschichte und ist neu nur im Sinne der aktuellen Erlaubnis.
- Malta-Sitz der Betreibergesellschaft. Die Betreiberinnen der hier gelisteten Marken sitzen ausnahmslos auf Malta (Sliema, St. Julian’s, Gzira, Ta’Xbiex). Das ist zulässig; die Erlaubnis wird in Deutschland erteilt und beaufsichtigt, der Sitz ist eine unternehmerische Entscheidung.
- Schmale Markenleistung. Viele der hier besprochenen Anbieter beschränken sich auf das, was die GGL erlaubt: feste Quoten auf das Ergebnis eines Sportereignisses, einzelne Wetten und Kombiwetten, Livewetten unter den engen Regeln des § 21 Abs. 4 GlüStV. Casino, Poker oder virtuelle Automatenspiele sind zusätzliche Erlaubnisse, die getrennt zu betrachten sind.
Wofür der Begriff „neu“ hier tatsächlich steht
„Neu“ bedeutet in diesem Text: ein Anbieter, der entweder seine Erst- oder eine Folgeerlaubnis in den letzten Jahren erhalten hat und dessen Sportwetten-Angebot in Deutschland nicht zur ersten Stunde 2020 startete. Diese Lesart trennt sauber zwischen bekannten Marken mit langer Historie und Anbietern, deren Sportwetten-Erlaubnis in Deutschland tatsächlich erst seit Kurzem besteht — etwa Betano (Erlaubnis seit Februar 2021), LeoVegas Sport (Start November 2024) oder Bet3000 (Erstdatum 22. April 2026 auf der Whitelist).
Rechtlicher Rahmen: Wer in Deutschland wetten darf und wer nicht
Wer in Deutschland Sportwetten veranstaltet oder vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Sie wird von der GGL in Halle (Saale) erteilt; die Aufsicht liegt ebenfalls dort, Bußgelder können nach § 28a GlüStV verhängt werden. Die Wettsteuer ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige verlässliche Prüfung: Wer dort nicht steht, hat in Deutschland keine Erlaubnis. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat im Inland keine Wirkung.
Die Whitelist als einziger Lackmustest
Die Whitelist wird von der GGL öffentlich geführt. Sie trägt eine Momentaufnahme, gegen die alles abgeglichen wird, was im Folgenden zu einem Anbieter steht — Stand der Liste ist der 2. Oktober 2026. Eine Whitelist-Adresse führt aus, wer die Erlaubnis hält (die Betreibergesellschaft), wann sie erstmals erteilt wurde und wann die letzte Folgeerlaubnis datiert ist. Sie führt kein Enddatum — das steht im Gesetz (§ 4c Abs. 1 GlüStV: fünf Jahre Laufzeit), nicht im Registereintrag. Wer ein Enddatum nennt, erfindet es.
Wichtig für die Folgeabschnitte: Eine Erlaubnis gilt immer für eine bestimmte Domain, nicht für eine Marke oder eine Gesellschaft. Die Betreibergesellschaft kann weitere Domains unter anderen Erlaubnissen betreiben — etwa eine Casino-Erlaubnis, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele oder eine Pferdewetten-Erlaubnis. Diese zusätzlichen Erlaubnisse sagen nichts über die Sportwetten-Erlaubnis der jeweiligen Domain aus.
Was bei fehlendem Whitelist-Eintrag passiert
Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Wer sie organisiert, macht sich nach § 284 StGB strafbar (bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe); wer für sie wirbt, nach § 285 StGB (bis zu einem Jahr). Die Teilnahme einzelner Spielerinnen und Spieler ist im Gesetz ebenfalls unter Strafe gestellt (§ 285 StGB, bis zu sechs Monate), praktisch verfolgt die Staatsanwaltschaft das aber nicht. Die GGL kann Verbotsverfügungen erlassen, Zahlungen blockieren und Netzsperren anordnen (§ 9 GlüStV). Sie hat zudem am 17. September 2026 öffentlich vor illegalen Angeboten gewarnt.
Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Rückzahlungen an Spielerinnen und Spieler angeordnet, die bei nicht lizenzierten Anbietern verloren hatten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit dem entgegensteht, am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt — Auslöser war eine Klage gegen Tipico auf Rückzahlung von mehr als 3.700 € aus Wetten der Jahre 2013 bis 2018. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) für möglich gehalten, dass unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verpflichtet werden — mit einer Ausnahme: Hat die Aufsicht zugesichert, die Lizenzpflicht übergangsweise nicht durchzusetzen, entfällt der Anspruch. Ein Recht auf Rückzahlung ist das nicht, nur eine offene Tür.
Erlaubnis ja — Vertrauen nein: der feine Unterschied
Eine Whitelist-Erlaubnis beantwortet die Frage darf, nicht die Frage wie gut. Sie garantiert die Spielaufsicht, die Sperrdatei OASIS, das gemeinsame Einzahlungslimit und die Auszahlung auf eigene Konten. Sie macht keine Aussage über die Wettquoten, den Bonus oder die Qualität des Livewetten-Angebots — das bleibt Sache jedes Anbieters.
Spielerschutz in Deutschland: OASIS, LUGAS und die Grenzen
Jeder lizenzierte Anbieter in Deutschland muss denselben Rahmen an Spielerschutz einhalten — egal ob Traditionsmarke oder Neuzugang. Vier Bausteine prägen das Bild.
Teilnahme ab 18 und eine Identitätsprüfung
Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Vollständige Verifizierung heißt: ein Konto pro Anbieter (§ 6a GlüStV) mit gültigem Ausweis und Adresse. Anonyme Spielkonten sind unzulässig.
OASIS, die Sperrdatei
OASIS (§§ 8, 8a GlüStV) ist das bundesweite Spielersperrsystem. Es wird bei Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Spielerin oder der Spieler eine Frist nennt — sonst mindestens ein Jahr. Eine Sperre gilt anbieterübergreifend, also für alle lizenzierten Anbieter in Deutschland. Wer auf der Whitelist steht, fragt OASIS ab; wer nicht auf der Whitelist steht, fragt es nicht.
LUGAS und das gemeinsame Einzahlungslimit
Das gemeinsame Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat, übergreifend über alle Anbieter. Die technische Seite ist die LUGAS-Limitdatei, daneben die LUGAS-Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen unterbindet (§ 6h GlüStV — Aktivitätsdatei). Eine Erhöhung auf bis zu 10.000 € ist nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich; bis zu 30.000 € dürfen nur maximal ein Prozent der aktiven Kundinnen und Kunden eines Anbieters erhalten. Eine Selbstauskunft reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen.
Der Panikbutton
§ 6i Abs. 3 GlüStV verpflichtet jeden lizenzierten Anbieter zu einem Panikbutton: einem Knopf, der sofort eine 24-stündige Sperre auslöst. Danach gilt das normale OASIS-Verfahren.
Was das für „neue“ Anbieter praktisch heißt
Ein brandneuer Anbieter, der seine Erlaubnis erst vor Kurzem erhalten hat, muss denselben Rahmen einhalten wie ein etablierter. Der Spielerinnen- und Spielerschutz ist nicht verhandelbar — der Geschwindigkeitsvorteil eines „neuen“ Anbieters liegt anderswo, nicht bei den Limits. Im Abschnitt zu den Angeboten schauen wir, wie sich die Anbieter ansonsten unterscheiden.
Neukundenangebote und Boni: Was sie kosten, wenn die Werbung schweigt
Eine Erlaubnis und ein Willkommensangebot sind zwei Paar Schuhe. Die Werbung verspricht Prozente und Bonussummen, das Kleingedruckte ordnet Umsatzfaktoren, Mindestquoten und Fristen zu. Wer nicht liest, was hinter dem Willkommensgruß steht, zahlt am Ende drauf — entweder an unerfüllten Bedingungen oder an verwettetem Echtgeld, das der Marktteilnehmer als Marge einbehält.
Was die GGL nicht regelt
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält keine Regelung, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig begrenzt oder seine Struktur vorgibt. Auch eine bundesweit einheitliche Mindestquote ist nicht festgelegt. Was an Umsatz, Frist und Mindestquote verlangt wird, steht allein in den AGB des jeweiligen Anbieters. Wer dort etwas anderes behauptet, erfindet es.
Was fast jedes Willkommensangebot gemeinsam hat
Drei Strukturen wiederholen sich, mal mehr, mal weniger streng:
- Umsatzfaktor. Der Bonus — oder Bonus plus Einzahlung — muss eine vorgegebene Anzahl Male umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Der Faktor reicht von leicht bis hoch.
- Mindestquote. Nur Wetten mit einer Quote ab einem bestimmten Wert zählen für den Umsatz. Niedrige Quoten um 1,20 sind in der Regel ausgeschlossen.
- Frist. Der Umsatz muss innerhalb einer Frist — typischerweise 30, 60 oder 90 Tage — erfüllt werden. Danach verfällt der Bonus samt den damit erzielten Gewinnen.
Dazu kommen Wettsteuer, Begrenzung der Gratiswette und Ausschluss bestimmter Märkte. Wer mit Systemwette, Livewette oder Handicap den Umsatz erleichtern will, sollte prüfen, ob der Anbieter diese zählt — viele tun es nicht oder nur teilweise.
Der Buchmacher sitzt in jeder Quote
Der Anbieter behält von jedem Euro, der über das Wettangebot läuft, einen Anteil ein — die Marge. Sie ergibt sich rechnerisch aus der Auszahlungsquote: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ) für alle Ausgänge eines Marktes; die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote. Bei Fußball-1X2-Quoten liegt die Auszahlungsquote im oberen Bereich bei rund 95 %, die Marge entsprechend bei etwa 5 %. Wer über ein ganzes Jahr hinweg wettet, verliert im Mittel genau diese Marge — egal, wie der Bonus ausgeschrieben ist. Das ist die Rechnung, die jeder Werbeversprechen übersteht.
Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer: Was läuft, was nicht
Die Zahlungsabwicklung ist strenger geregelt, als mancher Werbeversprechen vermuten lässt. § 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt ausschließlich Zahlungen von einem Konto im eigenen Namen, bei einem Institut, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel — Kryptowährungen, anonyme Prepaidkarten — sind damit im lizenzierten Markt ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Bitcoin, anonyme Paysafecard-Varianten oder vergleichbare Wege hier aussperrt.
Was jeder lizenzierte Anbieter akzeptieren muss
Zwingend ist die Auszahlung auf ein eigenes Konto — also nicht das Konto der Partnerin, nicht das Konto eines Dritten. Anonyme Mittel sind tabu; Konto, Karte oder E-Wallet müssen auf den Namen der Spielerin oder des Spielers laufen. Welche Marken und Produkte im Übrigen akzeptiert werden — PayPal, Apple Pay, Kreditkarte, Banküberweisung, paysafecard als registriertes Produkt — ist Sache des Anbieters und steht in dessen AGB oder Zahlungsseite.
Auszahlungsdauer
Eine allgemeingültige Aussage zur Auszahlungsdauer bei lizenzierten deutschen Anbietern lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten. Die gesetzliche Vorgabe betrifft die Kontoschließung: Bei einer Kontoschließung ist das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei auszuzahlen (§ 6b Abs. 6 und 7 GlüStV). Für die laufende Auszahlungsgeschwindigkeit im Normalbetrieb gilt diese Frist nicht.
Treuhandkonto und Insolvenzschutz
Spielergelder werden auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto gehalten. Das bedeutet: Geht der Anbieter pleite, sind die Spielergelder nicht Teil der Insolvenzmasse. Diese Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt unabhängig von der Auszahlungsmethode.
Neue Wettanbieter in Deutschland: Wer dazukommt und wer wiederkommt
Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 listet 27 Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis. Wer neu wirbt, ist nicht zwingend neu im Markt — aber wer 2024 oder später eine Erst- oder Folgeerlaubnis erhalten hat, fällt in diese Kategorie. Drei Beispiele aus der Liste:
- LeoVegas Sport. Sportwetten-Erlaubnis für LeoVegas seit dem 21. Oktober 2024, virtuelle Automatenspiele bereits seit dem 27. Februar 2023. Die LeoVegas Group hat den Start ihres Sportwettenangebots in Deutschland am 29. November 2024 angekündigt; im Dezember 2024 lief die Kampagne „Thrill Seeker“ über TV, Programmatic und Affiliate-Kanäle.
- Betano. Betreibergesellschaft ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta. Die Erlaubnis wurde im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt; das Sportangebot bei Betano ist seitdem verfügbar.
- Bet3000. Die I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta, ist Veranstalterin der Sportwetten bei Bet3000. Das Erstdatum auf der Whitelist ist der 22. April 2026.
Woran man einen Markteintritt erkennt
Drei Datenpunkte sind hier zu unterscheiden:
- Erstmalige Erlaubnis — Datum, ab dem der Anbieter in Deutschland überhaupt Sportwetten anbieten durfte.
- Folgeerlaubnis — Datum der Verlängerung; eine Folgeerlaubnis verlängert die bestehende Erlaubnis, sie ist keine eigene Erlaubnis.
- Marktstart — Datum, ab dem die Marke in Deutschland tatsächlich geworben hat und verfügbar war; dieses Datum weicht vom Erlaubnisdatum ab.
Das erklärt, warum eine Marke mit Erst-Erlaubnis von 2020 im Jahr 2026 trotzdem als „neu“ wahrgenommen werden kann — ihre Folgeerlaubnis ist aktuell, ihre Werbung erst seit Kurzem sichtbar.
Wer seinen Sportwetten-Marktstart verschweigt
Manche Anbieter vermeiden den Begriff „neu“ bewusst und betonen ihre Tradition oder ihre langjährige Erlaubnis. Beide Aussagen schließen sich nicht aus: Die Folgeerlaubnis vom Dezember 2022 macht einen Anbieter rechtlich aktuell, sein Marktauftritt kann dennoch neu wirken.
Vergleich der neuen Wettanbieter: Erlaubnis, Betreiber, Datum
Die folgende Tabelle stellt die zehn in diesem Text besprochenen Marken nebeneinander. Sie zeigt für jeden Anbieter die Marke, die Domain, den Whitelist-Status, die Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis. Die Spalten sind so gewählt, dass die Unterschiede sichtbar werden, die für die Lizenzfrage entscheidend sind — alles, was den Wett-Alltag betrifft, steht im darauffolgenden Abschnitt.
| Marke | Domain | GGL-Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Ersterlaubnis Sportwetten |
|---|---|---|---|---|
| AdmiralBet | Admiralbet.de | Whitelist | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet365 | Bet365.de | Whitelist | Hillside (Europe) ENC | 09.10.2020 |
| Tipico | Tipico.de | Whitelist | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Tiptorro | Tiptorro.de | Whitelist | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| NEO.bet | NEO.bet | Whitelist | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Interwetten | Interwetten.de | Whitelist | Interwetten Gaming Limited | 02.11.2020 |
| ODDSET | Oddset.de | Whitelist | Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Betway.de | Whitelist | Betway Limited | 09.03.2021 |
| bpremium | Bpremium.de | Whitelist | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Wettarena | Wettarena.de | Whitelist | I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 |
Die Tabelle zeigt zwei Dinge: Die Mehrheit der hier besprochenen Marken hat ihre Ersterlaubnis bereits 2020 erhalten; was im aktuellen Werbeauftritt „neu“ wirkt, ist häufig die Folgeerlaubnis von Ende 2022 oder später. Drei Anbieter fallen erkennbar aus dem Muster heraus: Tiptorro mit Ersterlaubnis 30.06.2021, Betway mit Ersterlaubnis 09.03.2021 und LeoVegas Sport mit Erlaubnis erst seit Oktober 2024 — auf Letzteren gehen wir im Ranking noch einmal gesondert ein. Allen gemeinsam: Die Betreibergesellschaft sitzt auf Malta; die Aufsicht liegt in Halle (Saale). Wer eine dieser Marken außerhalb der gelisteten Domain nutzt, ist auf einer anderen Domain — und dort gilt die Erlaubnis nicht.
Die zehn Wettanbieter im Einzelnen
Im Folgenden jeder Anbieter mit dem, was die Whitelist und die Anbieter-AGB hergeben. Die Bewertung am Ende jedes Blocks urteilt aus der Perspektive einer Spielerin oder eines Spielers, der heute einen neuen Anbieter sucht — nicht aus der Perspektive der Werbung.
AdmiralBet — der heimische Anbieter mit österreichischer Wurzel
AdmiralBet gehört zur Greentube Betting Malta Limited; auf der Whitelist ist AdmiralBet mit Ersterlaubnis vom 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024 geführt. Die Marke AdmiralBet ist die Sportwetten-Plattform; eine separate Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht seit dem 28. September 2022 — eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln. Die Marke gehört zur Novomatic-Gruppe, die in Österreich verwurzelt ist; im deutschen Markt ist AdmiralBet vor allem im stationären Vertrieb sichtbar und im Internet schrittweise ausgebaut.
Das Sportwettenangebot folgt dem, was die GGL erlaubt: feste Quoten auf das Ergebnis eines Sportereignisses, Einzel- und Kombiwetten, Livewetten unter den engen Regeln des § 21 Abs. 4 GlüStV. Wer in Österreich gewettet hat, kennt das Programm.
Wer einen Anbieter mit klarer Markenstruktur und österreichischer Verwurzelung sucht, ist hier richtig. Wer Wert auf eine möglichst breite Livewetten-Auswahl legt, sollte das eigene Angebot prüfen — die Live-Märkte sind bei AdmiralBet solide, aber nicht überall Spitzenklasse.
bet365 — der Branchenprimus mit langer Erlaubnis
bet365 ist auf der Whitelist als Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, geführt. Die Ersterlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, die Folgeerlaubnis auf den 27. Dezember 2022. Die Marke bet365 ist einer der größten Sportwetten-Anbieter weltweit; das deutsche Angebot bildet davon einen Ausschnitt.
Was den Anbieter im deutschen Markt ausmacht, ist die Tiefe des Wettprogramms — Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und viele Randsportarten sind mit hoher Marktanzahl vertreten. Livewetten unterliegen denselben Einschränkungen wie bei allen lizenzierten Anbietern; Cash Out ist eine Funktion des Anbieters, nicht des Gesetzes.
bet365 ist eine Wahl für Spielerinnen und Spieler, die ein breites Wettprogramm schätzen und den Anbieter bereits aus anderen Märkten kennen. Wer eine möglichst hohe Auszahlungsquote bei den Hauptmärkten sucht, ist hier meistens gut aufgehoben.
Tipico — die deutsche Marke mit dem EuGH-Verfahren
Tipico ist über die Tipico Co. Limited auf der Whitelist geführt; Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 9. Dezember 2022. Die Tipico Co. Ltd. sitzt im Portomaso Business Tower in St. Julian’s auf Malta; gegründet wurde sie 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle. Tipico ist über die Tiptorro-App auch im App Store präsent — die App wird von der Torro Tec Limited (Malta) angeboten, die sich als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter“ unter Aufsicht der GGL beschreibt.
Was Tipico von der Konkurrenz unterscheidet, ist die Marktpräsenz im deutschen Fußball — der Anbieter ist Sponsor in der Bundesliga, in der 2. Bundesliga und in mehreren Vereinen. Die Marke ist im deutschen Sportalltag sichtbar; im Wettangebot entspricht sie dem Standard des lizenzierten Marktes. Zivilrechtlich ist Tipico durch ein EuGH-Verfahren belastet — der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Spieler aus den Jahren 2013 bis 2018 mehr als 3.700 € verlorener Einsätze zurückfordern kann; die Sache ist offen. Die Frage betrifft Wetten aus einer Zeit, in der die deutsche Erlaubnis noch nicht erteilt war.
Tipico ist die richtige Wahl für Spielerinnen und Spieler, die Marke und Marktpräsenz schätzen. Wer eine möglichst breite Livewetten-Auswahl sucht, sollte das eigene Programm prüfen.
Tiptorro — die App-zentrierte Variante von Tipico
Tiptorro ist die mobile Variante von Tipico; auf der Whitelist ist sie als Torro Tec Limited mit Ersterlaubnis vom 30. Juni 2021 und Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022 geführt. Die Tiptorro-App wird im App Store angeboten und beschreibt sich als „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“. Was die App vom Web-Angebot unterscheidet, ist die Konzentration auf mobile Bedienung — Livewetten, Quotierung, Push-Benachrichtigungen.
Wer ohnehin am Smartphone wettet, findet hier eine schlanke Oberfläche. Wer die Web-Variante gewohnt ist, muss sich nicht umstellen — beide Angebote laufen unter derselben Erlaubnisstruktur.
NEO.bet — der Anbieter mit der Greenvest-Lizenz
NEO.bet gehört zur Greenvest Betting Limited; Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022. Die Marke gehört zur Greenvest-Gruppe, die mehrere deutsche Erlaubnisse hält — die Folgeerlaubnis vom Dezember 2022 ist die zweite Bestätigung der bestehenden Erlaubnis, keine zusätzliche Lizenz. NEO.bet positioniert sich als Anbieter mit einem modernen Wettprogramm; im Marktvergleich gehört die Marke zur mittleren Größe.
Wer einen Anbieter sucht, der nicht zu den Branchengrößen gehört und Wert auf eine schlanke Struktur legt, ist hier richtig. Wer das umfangreichste Livewetten-Programm erwartet, sollte das eigene Angebot prüfen.
Interwetten — der österreichische Anbieter mit langer Geschichte
Interwetten gehört zur Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne‘ Point, Sliema, Malta; auf der Whitelist ist die Marke mit Ersterlaubnis vom 2. November 2020 und Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022 geführt. Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten — diese ältere, regionale Erlaubnis ist nicht zu verwechseln mit der nationalen Erlaubnis der GGL ab 2020.
Interwetten gehört zu den Marken mit langer Geschichte im deutschsprachigen Raum; das Sportwetten-Programm ist solide, die Markenstruktur konservativ.
Wer einen etablierten Anbieter mit österreichischer Verwurzelung sucht, ist hier richtig.
ODDSET — der Anbieter der Lotto-Gruppe
ODDSET ist die Sportwetten-Marke der ODDSET Sportwetten GmbH; das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Erlaubnis mit Bescheid vom 15. Dezember 2022 erteilt. Aufsichtsbehörde ist die GGL in Halle (Saale). ODDSET gehört zur Lotto-Gruppe und ist im stationären Vertrieb in den Annahmestellen der Landeslotterien präsent.
Wer Sportwetten mit dem Annahmestellen-Vertrieb verbindet und auf das gewohnte Umfeld Wert legt, ist hier richtig. Wer eine möglichst breite Online-Auswahl erwartet, sollte das Online-Programm prüfen.
Betway — die internationale Marke mit deutscher Erlaubnis
Betway ist über die Betway Limited auf der Whitelist geführt; Ersterlaubnis 9. März 2021, Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022. Zusätzlich ist seit dem 2. Oktober 2026 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele eingetragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Erlaubnis am 9. März 2021 erteilt; Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman hat die Erlaubnis am 10. März 2021 bestätigt.
Betway gehört zu den internationalen Marken, die in mehreren Märkten aktiv sind; das Wettprogramm ist breit, die Marktstruktur an den britischen Markt angelehnt.
Wer einen international aufgestellten Anbieter mit breitem Wettprogramm sucht, ist hier richtig.
bpremium — die Marke hinter Ladbrokes
bpremium gehört zur Ladbrokes (Deutschland) Ltd mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta; die Gesellschaft ist unter der Registernummer C92799 geführt. Auf der Whitelist ist bpremium mit Ersterlaubnis 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis 21. Dezember 2022. Die deutsche Marke bpremium gehört zum Ladbrokes-Konzern und wird im Inland als Online-Sportwetten-Angebot positioniert.
Wer die Ladbrokes-Markenstruktur schätzt, findet hier die deutsche Variante.
Wettarena — die Marke der I.B.C. Sportsbetting
Wettarena gehört laut AGB zur I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta; auf der Whitelist ist die Marke mit Ersterlaubnis 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022 geführt. Hinter der Marke steht eine etablierte Betreibergesellschaft mit Sitz in Sliema.
Wer einen Anbieter sucht, der nicht zu den größten Marken gehört und eine schlanke Struktur bietet, ist hier richtig.
Was bei den Angeboten neu ist — und was es kostet
Was die zehn Marken in diesem Text gemeinsam haben, ist die regulatorische Seite; was sie unterscheidet, ist das Angebot. In diesem Abschnitt geht es um die Punkte, an denen sich ein Anbieter im Alltag messen lassen muss.
Wettprogramm: nicht jeder Anbieter ist überall breit
Das Wettprogramm eines Anbieters umfasst Sportereignisse, Märkte und Wettarten. Einige Anbieter setzen auf Breite — Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey, Handball und viele Randsportarten. Andere setzen auf Tiefe im Fußball — also auf möglichst viele Märkte pro Spiel. Wer auf Randsportarten wettet, ist bei einem breit aufgestellten Anbieter besser aufgehoben; wer auf Fußball-Tiefe Wert legt, schaut auf einen Anbieter mit großem Bundesliga-Programm.
Die GGL begrenzt das Wettprogramm nicht — sie begrenzt nur die Wettarten im Live-Bereich: Livewetten sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente erlaubt (§ 21 Abs. 4 GlüStV). „Nächstes Tor im Fußball“ ja; „nächster Punkt im Tennis“ nein; „nächster Korb im Basketball“ nein.
Livewetten unter den engen Regeln des § 21 Abs. 4
Das Livewetten-Angebot ist bei allen lizenzierten Anbietern gleichermaßen eingeschränkt — die Einschränkung kommt aus dem Gesetz, nicht aus dem Anbieter. Wer auf das nächste Tor wettet, hat das bei allen Anbietern im Programm; wer auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball wetten will, hat bei keinem lizenzierten Anbieter in Deutschland eine Wettmöglichkeit. E-Sport-Wetten sind nach GGL-Praxis nicht möglich — E-Sport ist nicht als Sport anerkannt.
Wettsteuer: 5,3 %, aber nicht vom Spieler bezahlt
Die Wettsteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, also rund 5,03 % des bezahlten Einsatzes. Sie wird vom Veranstalter der Wette — also vom Anbieter — an das Finanzamt abgeführt, nicht von der Spielerin oder dem Spieler (§ 19 RennwLottG). Wie der Anbieter die Steuer weitergibt, ist seine Sache: Manche ziehen sie vom Einsatz ab, manche vom Gewinn, manche schlucken sie selbst. Das hat Auswirkungen auf die effektive Quote: Wer einen Anbieter mit „2,00“ vergleicht, muss wissen, ob das die Quote vor oder nach Steuer ist. Genaues steht in den AGB des Anbieters; eine pauschale Aussage „die Quote ist 5,3 % niedriger“ ist nicht haltbar.
Bonus: das Werbeversprechen und die Rechnung
Das Willkommensangebot ist der Punkt, an dem die Werbung am lautesten ist. Drei Strukturen wiederholen sich:
- Einzahlungsbonus. Die Spielerin oder der Spieler erhält einen Bonus in Höhe eines Prozentsatzes der ersten Einzahlung, typischerweise 100 % bis zu einem Maximalbetrag. Der Bonus muss mehrfach umgesetzt werden, bevor er auszahlbar ist.
- Gratiswette. Die Spielerin oder der Spieler erhält eine Wette mit festgelegtem Einsatz, oft nach der ersten Einzahlung. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht zurückgezahlt — ein Gewinn bringt nur den Nettogewinn.
- Risikofreie Wette. Die Spielerin oder der Spieler erhält den Einsatz erstattet, falls die Wette verloren geht, oft als Gratiswette — der „risikofreie“ Name bezieht sich also auf den Einsatz, nicht auf den Gewinn.
Die Werbung spricht von Prozenten und Bonussummen; die Rechnung nimmt den Bonus, multipliziert ihn mit dem Umsatzfaktor und teilt durch die Höhe der qualifizierenden Wetten. Wer 100 € Bonus mit 5-fachem Umsatz bei 5 € Einsatz pro Wette und Quote ab 1,80 hat, muss 100 Wetten platzieren — über die Frist, mit der Marge des Marktes als stillem Verlust. Die Frage, die jede Werbung übersteht, ist: Was bekomme ich am Ende tatsächlich ausgezahlt, wenn ich alles erfülle? Die ehrliche Antwort steht in den AGB, nicht in der Werbung.
Mindestquote und Frist
Die Mindestquote entscheidet, welche Wetten für den Umsatz zählen. Üblich sind Quoten ab 1,50 bis 2,00. Eine niedrige Mindestquote macht den Umsatz leichter; eine hohe Mindestquote macht ihn schwerer und riskanter. Die Frist entscheidet, wie lange die Spielerin oder der Spieler Zeit hat. Kurze Fristen erzeugen Druck; lange Fristen ermöglichen ein normaleres Wettverhalten.
Cash Out, Wetten-Konfigurator und Quotenschlüssel
Drei weitere Angebotsmerkmale, die im Marketing häufig vorkommen:
- Cash Out. Der Anbieter kauft eine offene Wette vor dem eigentlichen Ende zurück — zu einer Quote, die er selbst bestimmt. Es gibt keine gesetzliche Regel, die Cash Out verbietet oder vorschreibt; die Bedingungen legt der Anbieter fest.
- Wetten-Konfigurator. Die Spielerin oder der Spieler baut sich eine Wette aus mehreren Auswahlen eines Spiels zusammen. Auch hier entscheidet der Anbieter, was er anbietet.
- Quotenschlüssel. Die Auszahlungsquote im Hauptmarkt — also der Anteil der Einsätze, der an die Spielerinnen und Spieler zurückfließt. Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Wer Anbieter vergleicht, vergleicht den Quotenschlüssel im Hauptmarkt; die Marge ist die Kehrseite.
Werbezeiten und Werbebotschaften
Das Werberecht untersagt für Sportwetten nicht die Werbung zwischen 06:00 und 21:00 Uhr — dieser Werbeverbotszeitraum gilt für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten (§ 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV). Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3 und 6 GlüStV). Das Werberecht begrenzt die Werbung der Sache nach, ohne sie zeitlich zu verbieten.
Was ein neuer Anbieter tatsächlich bringt — und was er nicht bringt
Ein neuer Wettanbieter in Deutschland bringt denselben Rahmen mit wie ein etablierter: GGL-Aufsicht, OASIS-Abfrage, gemeinsames Einzahlungslimit von 1.000 €, volle Verifizierung, Wettsteuer. Was er zusätzlich mitbringt, ist die Frage, die jede Spielerin und jeder Spieler für sich beantwortet.
Was ein neuer Anbieter leisten kann
Drei Punkte sind realistische Erwartungen:
- Modernere Oberfläche. Wer eine App oder eine Webseite aus den letzten Jahren baut, kann auf dem aktuellen Stand der Technik sein — schnellere Ladezeiten, bessere mobile Darstellung, moderne Quotenansicht.
- Spezifische Marktbreite. Manche neue Anbieter setzen auf wenige Sportarten, dort aber mit Tiefe — etwa Fußball bis in die unteren Ligen, Tennis mit ausführlicher Statistik, Eishockey mit Spezialmärkten.
- Niedrigere Quotenmarge im Hauptmarkt. Einige Anbieter werben mit „bester Quote“ und „erhöhten Quoten“ — die Rechnung steht im Quotenschlüssel.
Was ein neuer Anbieter nicht leisten kann
Drei Punkte sind nicht zu erwarten, auch wenn die Werbung anderes verspricht:
- Keine Aufhebung des 1.000-€-Limits. Das gemeinsame Einzahlungslimit ist gesetzlich; ein Anbieter kann es nicht eigenmächtig aufheben.
- Keine anderen Livewetten. Die §-21-Regel gilt für alle; ein Anbieter kann sie nicht aushebeln.
- Kein anonymer Zahlungsweg. Eigene Konten, keine Kryptowährungen, keine anonyme Paysafecard.
Wer einen neuen Anbieter sucht — und wer nicht
Wer in Deutschland einen neuen Wettanbieter sucht, sucht in der Regel eine moderne Oberfläche, eine spezifische Marktstruktur oder eine bessere Quote im Hauptmarkt. Wer keinen dieser Punkte sucht, ist mit einem etablierten Anbieter mindestens so gut bedient. Die Frage ist nicht „neu oder alt“, sondern „dieser Anbieter oder jener“.
Was Offshore von Whitelist unterscheidet — die ehrliche Gegenüberstellung
Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis kann nicht auf der Whitelist stehen. Das ist die Definition von Offshore in diesem Markt. Was das praktisch bedeutet:
| Merkmal | Lizenzierter Anbieter (Whitelist) | Offshore-Anbieter |
|---|---|---|
| Erlaubnis in Deutschland | Ja, GGL | Nein |
| OASIS-Abfrage | Ja, bei jeder Anmeldung | Nein |
| Gemeinsames Einzahlungslimit 1.000 € | Ja, monatlich, übergreifend | Nein |
| Wettsteuer | Ja, 5,3 % (Anbieter-seitig) | Ja, ebenfalls 5,3 % — bezahlt beweist keine Lizenz |
| Vollständige Verifizierung | Ja, vor Auszahlung | Unterschiedlich, oft erst bei Auszahlung |
| Eigene Konten für Ein- und Auszahlung | Ja, zwingend | Unterschiedlich |
| Spielerrekurs bei Streit | Ja, über deutsche Gerichte | Eingeschränkt, über ausländische Lizenz |
| Insolvenzschutz der Spielergelder | Ja, Treuhandkonto | Unterschiedlich |
Die Tabelle zeigt, was der Preis einer fehlenden Lizenz ist: kein OASIS, kein gemeinsames Limit, kein zwingender Treuhandschutz. Die Werbung offshore wirbt häufig mit höheren Limits und weniger Verifizierung — die Rechnung kommt auf der Auszahlungsseite oder im Streitfall.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland
Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?
Die einzige verlässliche Prüfung ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie ist öffentlich und tagesaktuell; sie führt pro Domain die Betreibergesellschaft, das Datum der Ersterlaubnis und das Datum der letzten Folgeerlaubnis. Steht eine Domain dort nicht, hat der Anbieter in Deutschland keine Erlaubnis — unabhängig davon, welche Lizenz er aus Malta, Curaçao oder Anjouan mitbringt. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis, ein deutscher Firmensitz auch nicht.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?
Es bedeutet, dass das Angebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel ist (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Wer dort wettet, hat keinen Anspruch auf Auszahlung über die OASIS-Sperrdatei, das gemeinsame Einzahlungslimit greift nicht, und die Spielergelder sind nicht zwingend insolvenzgeschützt. Die GGL hat am 17. September 2026 vor solchen Angeboten gewarnt; sie kann Verbotsverfügungen erlassen und Zahlungen blockieren. Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Rückzahlungen an Spielerinnen und Spieler angeordnet — eine Garantie ist das nicht, nur eine offene Tür, deren Scharnier beim EuGH liegt.
Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € bei neuen Wettanbietern?
OASIS ist die bundesweite Sperrdatei, die jeder lizenzierte Anbieter bei Registrierung und Login abfragt; eine Selbstsperre gilt anbieterübergreifend. Das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt — es gilt übergreifend über alle Anbieter, eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen und nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Ein neuer Anbieter kann dieses Limit nicht aufheben; wer anders wirbt, sagt die Unwahrheit. Der Panikbutton löst eine 24-Stunden-Sperre aus, danach greift OASIS.
Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % bei einem neuen Anbieter weitergegeben?
Die Wettsteuer wird vom Anbieter an das Finanzamt abgeführt, nicht von der Spielerin oder dem Spieler (§ 19 RennwLottG). Die Bemessungsgrundlage ist „Einsatz minus die Steuer selbst“ — rund 5,03 % des bezahlten Einsatzes. Ob und wie der Anbieter die Steuer weitergibt, ist seine Entscheidung: Manche ziehen sie vom Einsatz ab, manche vom Gewinn, manche schlucken sie. Das hat Auswirkungen auf die effektive Quote: Eine nominelle 2,00 ist nicht gleich effektive 2,00, wenn der Anbieter die Steuer anders weitergibt. Genaues steht in den AGB.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für ein Willkommensangebot?
Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Regelung zu Bonusbeträgen, Umsatzfaktoren oder Mindestquoten — das steht allein in den AGB des Anbieters. Üblich sind Umsatzfaktoren vom Bonus oder von Bonus plus Einzahlung, Fristen zwischen 30 und 90 Tagen, Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 und der Ausschluss bestimmter Wettarten (häufig Systemwetten oder Livewetten). Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt; eine „risikofreie Wette“ erstattet den Einsatz bei Verlust, oft als erneute Gratiswette. Wer die Bedingungen vor der Annahme liest, weiß, was er bekommt — und was er dafür lassen muss.
Vergleich – grandslamwetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «grandslamwetteninfo.com»
