Neue Buchmacher – was die Liste der GGL wirklich zeigt
Stand des Vergleichs: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Ein neuer Name im Wettprogramm ist erstmal Werbung. Was zählt, ist die Eintragung auf der Whitelist der GGL – ohne sie ist das Angebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel, der Anbieter nimmt keine Rücksicht auf OASIS, nicht auf LUGAS, nicht auf das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat, und die deutschen Gerichte müssen ihm nicht helfen. Diese Seite liest die Liste der GGL vom 2. Oktober 2026 für zehn Anbieter durch, erklärt, was ein Buchmacher überhaupt ist und wie er an seinen Quoten verdient, und rechnet am Ende die Bedingungen nach, die ein Willkommensbonus, eine Gratiswette und eine Wettsteuer einem Spieler tatsächlich aufbürden.
„Neu“ ist im Markt kein Wert an sich: viele der hier besprochenen Anbieter haben ihre erste deutsche Erlaubnis vor 2020 erhalten, einige erst 2026. Maßstab ist die deutsche Erlaubnis, nicht das Gründungsjahr des Konzerns.
Buchmacher, was das eigentlich ist und wie er Geld verdient
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu vorher festgelegten Quoten an und zahlt Gewinne nach Einsatz mal Quote aus. In Deutschland ist „Buchmacher“ im Rennwett- und Lotteriegesetz jedoch ein engerer Begriff – die Anbieter, die hier auf der Whitelist stehen, heißen dort „Veranstalter von Sportwetten“ oder kurz Wettanbieter. Umgangssprachlich sagt jeder Buchmacher, und auf dieser Seite wird das Wort so verwendet.

Drei Dinge gehören zum Geschäftsmodell. Erstens die Quote: ein Buchmacher schätzt für jedes mögliche Ergebnis eines Spiels eine Wahrscheinlichkeit, rechnet sie in eine Dezimalquote um und nimmt die Wette zu dieser Quote an. Eine Quote von 2,10 für einen Heimsieg heißt, dass der Buchmacher dem Ereignis ungefähr 47,6 % Wahrscheinlichkeit gibt – dahinter steckt die einfache Beziehung 1 ÷ Quote. Zweitens die Marge: in jede Quote ist ein kleiner Aufschlag eingerechnet, der Gewinn des Buchmachers. Drittens die Umsetzung: wer tatsächlich wettet, verschiebt die Quoten, und der Buchmacher gleicht das aus, damit er auf seinem Buch ungefähr steht – das ist der Kern seiner Arbeit hinter jeder Wette.
Wer mit 100 € auf einen Heimsieg zu Quote 2,10 setzt und gewinnt, bekommt 210 € zurück, davon 110 € Gewinn. Wer mit 100 € auf Quote 3,40 wettet, bekommt 340 € bei einem Gewinn zurück. Die Quote bestimmt also, was der Wetter bekommt, nicht, was der Buchmacher verdient – der Unterschied zwischen der Quote und der „fairen“ Wahrscheinlichkeit ist die Marge.
Eine Rechnung, an der der Unterschied deutlich wird: Auf einem Spiel mit Heimsieg 2,10, Unentschieden 3,40, Auswärtssieg 3,30 addieren sich die Kehrwerte der drei Quoten zu 1,040. Der Buchmacher zahlt nur 96,2 % aller eingesetzten Einheiten an die Spieler aus, gut 3,8 % behält er als Marge. Auf einem engen Favoriten mit Heimsieg 1,30, Unentschieden 5,00, Auswärtssieg 9,00 liegt die Marge niedriger, weil die Quoten sehr nahe an der Wahrscheinlichkeit liegen. Bei einem Tennis-Endspiel mit Sieg A 1,85, Sieg B 1,95 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge bei 5 %.
Was in Deutschland eine Erlaubnis ist und wer eine bekommt
Seit dem 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft. Er überträgt die Erlaubnis für Sportwetten im Internet der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale, kurz GGL. Eine Erlaubnis wird nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV erteilt; eine Folgeerlaubnis ist jeweils neu zu beantragen. Wer in Deutschland Sportwetten im Internet anbietet, ohne auf der Whitelist zu stehen, betreibt unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV).

Die Whitelist ist deshalb der einzige Lackmustest. Die Liste vom 2. Oktober 2026 führt 30 Einträge – 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei weitere nur mit Pferdewetten. Jeder Eintrag nennt die Domain – in allen Fällen eine .de-Domain –, den Inhaber und das Datum der Ersterlaubnis. Eine .de-Domain allein beweist nichts; Whitelist-Eintrag und Erlaubnis müssen zusammenkommen.
Drei Dinge, die oft verwechselt werden: Erstens, nur die Domain, die unter der konkreten Erlaubnis genannt ist, darf Sportwetten annehmen. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf einer Domain ist keine Erlaubnis für Sportwetten. Zweitens, die Whitelist nennt das Datum der Erteilung, nicht das Datum des Endes – eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre, aber das Enddatum steht auf der Liste nicht. Drittens, eine Erlaubnis kann folgen und gestrichen werden; eine Domain auf der Liste zu sehen heißt, dass die GGL sie zu diesem Zeitpunkt als erlaubt führt.
Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt. Eine Warnliste steht daneben; die Whitelist führt die positiven Fälle. Wer auf der Whitelist nicht steht, fällt im Streitfall auf eine Auszahlung im Ausland zurück und kann im Zweifel deutsche Gerichte nicht zwingen.
Der Sicherungsrahmen: OASIS, LUGAS und das 1.000-€-Limit
Bei einem Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis greifen drei Schutzmechanismen ineinander.
OASIS ist die zentrale Sperrdatei nach §§ 8, 8a GlüStV. Sie wird bei Anmeldung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich selbst sperrt, ist nach Ablauf einer genannten Frist mindestens drei Monate gesperrt, sonst mindestens ein Jahr. Eine Selbstsperre geht nicht nur bei einem Anbieter, sondern über alle Anbieter hinweg, die an OASIS angeschlossen sind.
LUGAS ist die Sammlung der zwei Dateien, die eine parallele Spielteilnahme verhindern sollen: die Limitdatei und die Aktivitätsdatei (§§ 6c, 6h GlüStV). Über die Limitdatei wird das Einzahlungslimit eines Spielers über alle angeschlossenen Anbieter hinweg überwacht. Die Aktivitätsdatei hält fest, bei welchem Anbieter ein Spieler gerade aktiv ist – Parallelspiel ist unzulässig.
Das Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € pro Kalendermonat und Spieler, summiert über alle Anbieter. Ein Anbieter darf es im Einzelfall auf bis zu 10.000 € heraufsetzen, oder bis 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spieler – aber nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Wer seine Erlaubnis nicht von der GGL hat, nimmt an dieser Datei nicht teil; dann gilt das 1.000-€-Limit nicht und auch nicht der Marktwert, der es im Lizenzmarkt setzt.
Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV legt für vierundzwanzig Stunden eine sofortige Sperre auf das eigene Konto. Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter nach § 6a höchstens zweiundsiebzig Stunden Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung zulassen. Es gilt ein Teilnahmeverbot unter 18 Jahren (§ 4 Abs. 3).
Die Kehrseite: derselbe Rahmen engt das ein, was ein lizenzierter Anbieter anbieten darf. Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 nur auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse im Spiel zulässig – das nächste Tor im Fußball ja, der nächste Punkt im Tennis nein, der nächste Korb im Basketball nein. Wetten auf Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateursport unterhalb der 3. Liga sind ausgeschlossen; Wetten auf soziale oder politische Ereignisse sind nicht erlaubt. Esport zählt nach GGL-Praxis nicht als Sport, lizenzierte Esport-Wetten gibt es in Deutschland nicht.
Geld, Zahlung und Spielersaldo
§ 6b Abs. 4 GlüStV: Zahlungen gehen nur von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers lautet, bei einem Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Anonyme Mittel sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten Markt heraushält. Welche konkreten Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, ist seine Sache und steht in seinen Bedingungen.
Spielersaldo liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben nach § 6b Abs. 6–7 GlüStV innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt.
Kryptowährungen scheitern an der Pflicht zur eigenen Kontoverbindung auf den Namen des Spielers; Wallet-Adressen ohne Namensbezug sind kein Zahlungskonto im Sinne des Geldwäschegesetzes. Bei E-Wallets zählt dasselbe – das Wallet-Konto muss auf den eigenen Namen laufen und identifiziert sein. PayPal, Trustly, Klarna, Skrill und die Paysafecard sind Mittel, die jeder Anbieter einzeln zulässt oder nicht.
Wer ohne Verifizierung einzahlt, kann nach § 6a zwar spielen, aber nur für zweiundsiebzig Stunden mit höchstens 100 € Einzahlung und ohne Auszahlung – eine Übergangsfrist für die Kontoeröffnung, kein Dauerzustand.
Bonus, Gratiswette, Umsatzbedingungen – was ein Angebot wirklich kostet
Die deutsche Regelung schreibt weder die Höhe noch die Bedingungen eines Sportwetten-Bonus vor. Jeder Anbieter setzt sie selbst; was die Werbung verschweigt, steht im Kleingedruckten.
Vier Punkte entscheiden, was ein Bonus tatsächlich wert ist. Erstens, der Bonus-Typ: ein Einzahlungsbonus stockt die Einzahlung um einen Prozentsatz auf; eine Gratiswette (auch Freebet, Freiwette, Bonuswette) ersetzt den Einsatz nicht – wird die Wette gewonnen, gibt es nur den Gewinn ausgezahlt, nicht den Einsatz zurück. Zweitens, die Umsatzanforderung: der Bonus – oder Bonus plus Einzahlung – muss eine bestimmte Anzahl mal umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Drittens, die Mindestquote: nur Wetten ab einer bestimmten Quote zählen für den Umsatz; niedrigere Quoten tragen nichts bei. Viertens, die Frist: nicht umgesetzter Bonus verfällt.
Zwei Beispiele mit gerundeten Zahlen: Eine Gratiswette über 20 € zu Quote 3,50 ohne Einsatzrückzahlung ist im Erwartungswert rund 11 € wert, wenn die Wette zu einer fairen 90-%-Auszahlungsquote angenommen wird (20 × (3,50 − 1) ÷ 3,50 × 0,90). Bei Quote 2,00 sinkt der Wert auf rund 5 €. Wer den Werbeversprechen ohne diese Rechnung folgt, übersieht den Unterschied zwischen „Gratiswette“ und „Geld zurück“.
Ein Einzahlungsbonus von 100 % auf 100 € mit fünffachem Umsatz des Bonus bei Mindestquote 1,80 verlangt 500 € Umsatz. Wer mit Einsätzen von 10 € pro Wette spielt, kommt auf fünfzig Wetten – vorausgesetzt, jede Wette liegt über der Mindestquote. Wer den Umsatz im Markt mit Auszahlungsquote 95 % unterbringt, lässt im Schnitt 25 € auf der Strecke; bei 90 % sind es 50 €. Das ist der Preis, den der Bonus wirklich hat.
Verfall und Auszahlungsgrenze: viele Anbieter deckeln den auszahlbaren Gewinn aus einer Gratiswette – etwa 200 € Höchstgewinn – oder schließen bestimmte Wettarten vom Umsatz aus, zum Beispiel Systemwetten oder Wetten auf asiatische Handicaps. Wer ohne diese Bedingungen spielt, lässt sich das Werbeversprechen auf der Wettseite entwerten.
Werbung für unerlaubte Anbieter – ohne deutsche Erlaubnis – ist nach § 5 Abs. 7 GlüStV verboten. Affiliate-Vergütung darf in Deutschland nicht nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz bemessen werden (§ 5 Abs. 3, 6 GlüStV); das ist ein weiterer Grund, warum manche Bonusangebote aus dem Ausland so großzügig wirken – sie kommen oft aus anderer regulatorischer Ecke.
Live, Cash Out und das, was eine Wette noch sein darf
Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 GlüStV auf das Endergebnis oder auf seltene Ereignisse während des Spiels beschränkt. Das nächste Tor im Fußball darf angeboten werden, das nächste Tor im Eishockey nicht; der nächste Satz im Tennis ja, der nächste Punkt nicht; der nächste Korb im Basketball nicht. Das Programm eines lizenzierten deutschen Anbieters fällt entsprechend schmaler aus als das vieler Offshore-Buchmacher. Der Vorteil: ein deutsches Livewetten-Angebot ist mit dem Spielstand synchronisiert und auf die zentralen Wendepunkte konzentriert.
Cash Out ist eine freiwillige Funktion des Anbieters – sie ist im Glücksspielstaatsvertrag nicht geregelt. Mit Cash Out kann eine Wette vor Ablauf des Spiels an den Anbieter zurückverkauft werden; der Anbieter bestimmt den Rückkaufpreis nach eigenem Modell. Cash Out gehört nicht zur Pflichtausstattung; ein Anbieter, der es anbietet, behält sich in der Regel die Entscheidung vor, eine einzelne Wette vom Cash Out auszunehmen.
Über die reine Livewette hinaus ist das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV auf das beschränkt, was die GGL erlaubt hat – Einzel- und Kombiwetten sind zulässig, Systemwetten wie Heinz oder Goliath nur insoweit, als die einzelnen Beine aus erlaubten Wetten bestehen.
Tipps, Quotenvergleich und der Rand eines Favoriten
Ein Tipp ist nie eine Vorhersage. Er fasst die Einschätzung zusammen, die ein Beobachter aus Form, Tabelle und Quote bildet – und übersieht, dass selbst der klare Favorit verliert. Buchmacher-Quoten sind die Wahrscheinlichkeiten, die der Markt implizit setzt: Heimsieg 1,80, Unentschieden 3,60, Auswärtssieg 4,20 entsprechen 55,6 %, 27,8 %, 23,8 % Wahrscheinlichkeit – addiert ergibt das 107,1 %, der Aufschlag ist die Marge.
Wer mehrere Buchmacher nebeneinanderstellt, sieht denselben Tipp zu leicht unterschiedlichen Quoten. Ein Quotenvergleich ist nur dann ein Vorteil, wenn er konsequent und ohne Affekt durchgezogen wird; ein paar Punkte Quotendifferenz auf einer Lieblingswette sind nicht der Punkt, an dem eine Saison entschieden wird. Der Rand, der einem wirklich schadet, ist die Marge des Marktes – sie sitzt in jeder einzelnen Quote und verschwindet nicht, wenn man die Quote „verbessert“ meint.
Für WM-Favoriten gilt dasselbe wie für jede andere Begegnung: die Quote, die der Anbieter auf den Titelträger anbietet, ist keine Aussage über seine Chancen, sondern das, was der Markt zu zahlen bereit ist – und der Markt irrt regelmäßig. Wer vor der WM 2026 sein Geld auf einen klaren Favoriten setzt, weil alle Welt ihn als Sieger sieht, lässt sich die Marge der Einzelwetten mitnehmen und steht am Ende mit einem Ausgang da, der sehr wahrscheinlich nicht eingetreten ist.
Das Wettprogramm: Fußball, Tennis, Darts, NFL, Boxen – und was nicht dazugehört
Fußball macht den größten Teil des Programms jedes lizenzierten Buchmachers aus, von der Bundesliga bis zur dritten Liga und zu internationalen Wettbewerben. Tennis, Darts, American Football und Boxen gehören regelmäßig zum Standardprogramm; Eishockey, Handball und Basketball sind in der Breite vertreten, aber nicht bei jedem Anbieter mit derselben Tiefe.
Eishockey zählt im GGL-Programm zu den erlaubten Sportarten; Boxen wird je nach Anbieter unter „Kampfsport“ geführt, mit eigenen Limits für Wetten auf den Ausgang. NFL wird angeboten, bei den deutschen Buchmachern jedoch ohne die in den USA übliche Live-Dichte. Die Frage „bietet Buchmacher NFL?“ hat damit eine ehrliche Antwort: ja, aber im deutschen Markt meistens als Vorsaison-Angebot von August bis Februar.
Esport-Wetten sind nach GGL-Praxis nicht erlaubt; es ist kein Esport als Sport anerkannt. Virtuelle Sportwetten – computergenerierte Rennen und Spiele – sind im Lizenzmarkt nicht etabliert, die Liste der erlaubten virtuellen Wetten bleibt offen.
Ein Buchmacher, dessen Programm mehr als Fußball, Tennis und die großen US-Ligen umfasst, hat damit bereits einen Vorteil bei Spielern, die gezielt nach Randsportarten suchen. Wer American Football, Rugby oder Snooker in der Tiefe spielen will, sortiert die Anbieterliste nach genau dieser Eigenschaft.
Was „neu“ auf dem deutschen Markt bedeutet
Ein neuer Buchmacher auf der Whitelist der GGL muss keine neuen Regeln einhalten – er muss dieselben Regeln einhalten, die auch für einen alten gelten. Wer als Anbieter erst seit kurzem eine deutsche Erlaubnis hat, hat die Konzession in derselben Verordnung beantragt und in derselben Behörde erteilt bekommen wie ein Anbieter, der seit Jahren im Markt ist. „Neu“ bedeutet also nicht „unbekümmert“, sondern „gerade erst durch das gleiche Nadelöhr gegangen“.
Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 zeigt, was das praktisch heißt. ODDSET hat die Erlaubnis am 18. November 2020 erhalten, die Folgeerlaubnis am 15. Dezember 2022 – den Löwenanteil der hiesigen Anbieter haben ihre Ersterlaubnis vor 2022 erhalten. Betway steht seit dem 9. März 2021 mit Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022 auf der Liste. Bet-at-home hat die Ersterlaubnis seit dem 2. November 2020, die Folge am 22. Dezember 2022. Tipwin hat seit dem 9. Oktober 2020 eine Erlaubnis, mit Folgedatum 27. Dezember 2022 und 9. Januar 2024. Betano hat die Erste am 19. Februar 2021, die Folge am 16. Dezember 2022. Winamax mit Ersterlaubnis 29. Juni 2021, Folge 8. Dezember 2022. Tipico mit Ersterlaubnis 9. Oktober 2020, Folge 9. Dezember 2022.
Aus dem 2026er Block fällt vor allem Bet3000 auf, dessen Ersterlaubnis mit Datum 22. April 2026 auf der Whitelist steht – es ist das jüngste Erstdatum in der hier besprochenen Reihe. Sportwetten, mit Ersterlaubnis 19. November 2020 und Folge 16. Dezember 2022, gehört trotz seines etwas längeren Bestehens auf der Whitelist zu einer kleineren Gruppe von Domains, die in der öffentlichen Wahrnehmung weniger verbreitet sind.
Wer wissen will, welche Anbieter gerade in den Markt eingetreten sind, schaut auf das Erstdatum der Erlaubnis. Wer wissen will, welche Anbieter gerade überprüft wurden, schaut auf die Folgedaten. Beide Angaben pflegt die GGL auf der Whitelist.
Was ein Buchmacher macht, bevor er Wetten annimmt
Eine Erlaubnis wird nach den §§ 9a ff. GlüStV erteilt und ist an Auflagen gebunden. Der Veranstalter muss ein vollständiges Wettprogramm vorlegen, Geldwäsche- und Spielsuchtbeauftragte benennen, ein IT-Sicherheitskonzept nachweisen und seine Mittel auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto halten. Im laufenden Betrieb werden Anbieter von der GGL beaufsichtigt und können bei Verstößen mit Untersagungsverfügung, Zahlungs- und Netzsperren belangt werden (§ 9 GlüStV).
Wer sich bei einem lizenzierten Anbieter anmeldet, durchläuft die identifizierung (§ 6a), die Einrichtung des Einzahlungslimits über die Limitdatei und die OASIS-Abfrage. Vor der vollen Verifizierung sind Einzahlung auf 100 € und Spielzeit auf zweiundsiebzig Stunden beschränkt. Wer ein höheres Limit beansprucht, muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – ein Einkommensnachweis, ein Vermögensnachweis, nicht eine Selbsterklärung.
Der Mechanismus kostet den Spieler ein paar Minuten bei der Anmeldung und ein paar Prozent Marge in jeder Wette. Wer das nicht akzeptiert, geht in den Offshore-Markt; dann fallen diese Kosten weg, aber mit ihnen die OASIS-Sperre, das Einzahlungslimit und der deutsche Klageweg.
Vergleich der zehn Anbieter auf der GGL-Whitelist
Die folgende Tabelle führt für jeden Anbieter die Domain, den Whitelist-Eintrag der GGL und das Datum der Ersterlaubnis auf. Die Daten sind dem aktuellen Stand der Whitelist vom 2. Oktober 2026 entnommen; sie sind eine Momentaufnahme und verändern sich, wenn die GGL Folgeerlaubnisse erteilt oder Domains streicht.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Inhaber | Erlaubnis Sportwetten seit |
|---|---|---|
| ODDSET | Whitelist-Eintrag für ODDSET, Inhaber Oddset Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | Whitelist-Eintrag für Betway, Inhaber Betway Limited | 09.03.2021 |
| DAZN Bet | Whitelist-Eintrag für DAZN Bet, Inhaber DZBT Operations Limited, Malta | 22.08.2023 |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag für bet-at-home, Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Tipwin | Whitelist-Eintrag für Tipwin, Inhaber Tipwin Limited | 09.10.2020 |
| Betano | Whitelist-Eintrag für Betano, Inhaber Betkick Sportsbetting Limited, Malta | 19.02.2021 |
| Winamax | Whitelist-Eintrag für Winamax, Inhaber WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag für Tipico, Inhaber Tipico Co. Limited, Malta | 09.10.2020 |
| Bet3000 | Whitelist-Eintrag für Bet3000, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited, Malta | 22.04.2026 |
| Sportwetten | Whitelist-Eintrag für Sportwetten, Inhaber NetX Betting Limited, Malta | 19.11.2020 |
Die hier aufgeführte Liste zeigt nicht, welches Programm der Anbieter bietet, wie hoch die durchschnittliche Marge ist, oder wie schnell auszahlt. Sie zeigt, wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf, in welcher Rechtsform er das tut und wie lange er schon im Lizenzregime steht. Wer auf dieser Liste nicht steht, fällt durch dieses Raster – und genau das ist der Punkt, an dem das Angebot im Streitfall unerlaubtes Glücksspiel ist.
Was die zehn Anbieter im Detail ausmacht
ODDSET
ODDSET ist die Sportwetten-Marke der deutschen Lottogesellschaften und gehört zu den ersten Anbietern mit einer Erlaubnis der GGL. Der Inhaber, die Oddset Sportwetten GmbH, hat seine Erlaubnis mit Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Dezember 2022 erhalten; sie steht mit Erstdatum 18. November 2020 auf der Whitelist. Die Anbieterstruktur ist deutsch geprägt: das Impressum nennt die deutsche Aufsichtsbehörde GGL in Halle, die Erlaubnis erteilende Behörde war das RP Darmstadt. Wer einen Wettanbieter mit deutscher Konzernstruktur sucht, der nicht über Malta läuft, landet bei ODDSET zwangsläufig mit auf der Liste.
Betway
Betway hat seine Online-Sportwetten-Erlaubnis für Betway am 9. März 2021 erhalten; die Folgeerlaubnis datiert auf den 23. Dezember 2022. Auf der Whitelist ist die Betway Limited als Betreiberin geführt. Geschäftsführer Anthony Werkman hat die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021 bestätigt. Das Unternehmen tritt in Deutschland nicht über eine eigene Server-Niederlassung auf, sondern über die deutsche Domain als Zweig der internationalen Marke – wer deutsche Erlaubnis und Konzern mit Hauptsitz im Ausland sucht, findet hier ein typisches Beispiel.
DAZN Bet
DAZN Bet tritt über DAZN Bet auf; die Whitelist führt die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 22. August 2023, sie ist damit ein jüngerer Eintrag als bei den meisten Mitbewerbern. Die Marke DAZN steht für Sportrechte und Live-Übertragungen; über die Wettseite soll das Sportangebot mit der Wette verzahnt werden. Das ändert nichts daran, dass die Erlaubnis unabhängig von den Streaming-Rechten erteilt wurde.
bet-at-home
Bet-at-home hat seine Ersterlaubnis für Bet-at-home am 2. November 2020 erhalten, mit Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Betreiberin ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Die Marke gehört zu den traditionsreichen europäischen Wettanbietern und ist im deutschsprachigen Markt seit langem präsent – dass die deutsche Erlaubnis erst nachträglich kam, ist typisch für Anbieter, die schon vor 2021 in Deutschland aktiv waren und sich dann in das neue Regime eingereiht haben.
Tipwin
Tipwin hat seine Erlaubnis mit Erstdatum 9. Oktober 2020, mit Folgedaten 27. Dezember 2022 und 9. Januar 2024. Das Unternehmen ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Deutschland; Geschäftsführer ist Dr. Damir Böhm. Im deutschen Sport ist Tipwin über Partnerschaften präsent, darunter als Premium-Partner des Deutschen Basketball Bundes. Wer einen deutschen Wettanbieter mit klassischer Konzernstruktur sucht, hat hier einen Kandidaten, der ohne maltesisches Holding-Dach auskommt.
Betano
Betano tritt über Betano auf und gehört zur Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Deren Erlaubnis datiert auf den 19. Februar 2021, mit Folge vom 16. Dezember 2022. Die deutsche Lizenz ist Folge einer Erlaubnis, die das RP Darmstadt der Betkick Sportwettenservice, einem österreichischen Unternehmen im Besitz von Stoiximan, im Februar 2021 erteilt hat. Betano gehört damit zur griechisch-österreichischen Stoiximan-Gruppe, die ihre deutsche Erlaubnis über die österreichische Gesellschaft beantragt hat.
Winamax
Winamax tritt über Winamax auf; das Impressum führt das Unternehmen als WINAMAX SA mit Sitz in Frankreich. Die Erlaubnis wurde mit Bescheid des RP Darmstadt am 29. Juni 2021 erteilt, mit Folgebescheid am 8. Dezember 2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Winamax ist die pokorientierte Marke hinter dem gleichnamigen Anbieter und hat seine deutsche Sportwetten-Erlaubnis genutzt, um in den hiesigen Markt zu treten.
Tipico
Tipico gehört zu den bekanntesten Marken in Deutschland. Sitz der Tipico Co. Ltd. ist Portomaso Business Tower in San Giljan auf Malta; das Unternehmen wurde 2004 gegründet. Die deutsche Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, die Folgeerlaubnis auf den 9. Dezember 2022. Tipico ist im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof: der BGH hat dem EuGH am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; es geht um die Rückforderung von über 3.700 € Verlusten aus Wetten der Jahre 2013 bis 2018. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (C-530/24) eine Rückzahlungspflicht als grundsätzlich möglich angesehen, mit Ausnahme für Behörden, die zugesichert haben, die Lizenzpflicht nicht durchzusetzen. Das Urteil steht noch aus; die Frage ist, ob Ansprüche aus alter Zeit gegen Anbieter durchgreifen, die inzwischen eine deutsche Erlaubnis haben.
Bet3000
Bet3000 hat die jüngste Ersterlaubnis in der hier besprochenen Reihe: 22. April 2026 lautet das Erstdatum auf der Whitelist. Inhaberin ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Damit ist Bet3000 der Anbieter, dessen Markteintritt über die Erlaubnis am ehesten dem entspricht, was die Frage nach „neuen Buchmachern 2026“ meint. Die hohe Bekanntheit der Marke in Deutschland steht im Kontrast zum jungen Datum – die Marke existierte über Shops und das Internet schon vorher, die deutsche Erlaubnis ist neu.
Sportwetten
Sportwetten gehört zur NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Die Ersterlaubnis datiert auf den 19. November 2020, die Folge auf den 16. Dezember 2022. Der Domain-Name ist deutsch, der Inhaber ist es nicht. Sportwetten.de ist eine der kleineren Marken im deutschen Lizenzmarkt; wer einen unauffälligen Anbieter sucht, der trotzdem auf der Whitelist steht, landet hier.
Was die Buchmacher am Ende voneinander trennt
Vier Merkmale entscheiden, welcher Anbieter zu welchem Spieler passt – Lizenz allein reicht nicht.
Die Programmbreite: Fußball, Tennis, Darts, American Football und Boxen sind Standard; American Football und Darts in der Breite eher bei Spezialanbietern. Wer gezielt NFL spielen will, hat bei den großen Marken ein gleichmäßigeres Angebot als bei kleineren.
Die Marge im Hauptmarkt: auf einem Fußballspiel liegt sie meistens zwischen 3 % und 6 %, bei einem Auswärtsspiel in der Underdog-Qoute eher am oberen Ende. Wer zwei Anbieter parallel nutzt, sieht im Schnitt ein paar Punkte Unterschied auf denselben Ausgang – auf eine ganze Saison gerechnet ist das mehr, als es aussieht.
Die Zahlungsmittel: PayPal, Trustly, Klarna, Skrill, Paysafecard und Kreditkarte werden je nach Anbieter zugelassen oder nicht. Wer PayPal gewohnt ist, sortiert die Auswahl daran aus; die Lizenz sagt darüber nichts.
Die Mindestquoten im Bonus: ein 100-%-Bonus bis 100 € bei fünffachem Umsatz und Mindestquote 1,80 kostet bei 95 % Auszahlungsquote im Markt rund 25 €; bei Mindestquote 1,60 sinkt der Preis auf etwa 20 €, ist aber auch mit einem höheren Risiko verbunden, weil niedrigere Quoten weniger wert sind. Die Werbung spricht von „bis zu 200 € Bonus“, das Kleingedruckte steht in den Umsatzbedingungen.
Wer sich nicht sicher ist, welcher Anbieter zu ihm passt, beginnt mit einer kurzen Liste: zwei oder drei Namen auf der Whitelist, ein bekanntes Zahlungsmittel auf der Einzahlungsseite, ein Sportprogramm, das seine Lieblingsligen führt. Ein Anbieter, der eine davon nicht erfüllt, fällt durch, bevor die erste Wette gesetzt ist.
Die Wettsteuer, gerechnet und eingeordnet
Die Wettsteuer, formal Sportwettensteuer nach §§ 16–25 RennwLottG, beträgt 5,3 % – gerechnet auf einer Bemessungsgrundlage, die um die Steuer selbst bereinigt ist: 5,3 % von (Einsatz minus Steuer). Auf einen Einsatz von 100 € sind das rund 5,03 €. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der Spieler (§ 19 RennwLottG).
Die Frage ist, ob der Veranstalter sie durchreicht. Darin sind die deutschen Anbieter uneins: manche ziehen sie direkt vom Einsatz ab, manche rechnen sie im Gewinnfall vom Gewinn ab, manche tragen sie selbst. Wer als Spieler mit 100 € auf Quote 3,50 wettet und der Anbieter die Steuer vom Einsatz abzieht, spielt effektiv mit 95 € Einsatz – der Gewinn ist 95 × 3,50 − 95 = 237,50 € statt 250 €. Auf eine ganze Saison gerechnet, ergibt das einen Unterschied, der eine Marge von 1 % schluckt.
Eine Lizenz schützt den Spieler nicht vor der Steuer. Sie schützt ihn auch nicht davor, dass die Lizenz im Werbeversprechen verschwiegen wird. Wer die Steuer vermeiden will, kann nur zu einem Anbieter gehen, der sie selbst trägt – oder zum Offshore-Markt, wo die deutsche Steuer nicht eingezogen wird; dort fallen im Streitfall andere Nachteile an.
Was bei einem Rechtsstreit mit der Erlaubnis steht
Wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, hat einen deutschen Klageweg. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, kann Gläubiger eines ausländischen Unternehmens sein – und das deutsche Recht bietet ihm nur eingeschränkte Handhabe.
Die laufenden Verfahren vor BGH und EuGH (Az. I ZR 90/23, Rechtssache C-530/24) drehen sich genau darum: ein Kläger fordert von Tipico verlorene Einsätze aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt hat am 19. März 2026 die Möglichkeit einer Rückzahlungspflicht bejaht. Das ist eine Tendenz, kein Urteil – die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend, und die Entscheidung steht noch aus. Wer das Urteil abwartet, lässt sich auf ein paar Jahre Rechtsunsicherheit ein; wer ein Angebot mit deutscher Erlaubnis wählt, hat den Streit schon im Vorfeld vermieden.
Wer seinen Anbieter wechselt, behält das Limit
Das 1.000-€-Limit gilt über alle Anbieter hinweg, weil die Limitdatei es über alle Anbieter hinweg überwacht. Ein Wechsel bringt keinen frischen Freibetrag. Wer im Ausland spielt, hat eine andere Buchführung: dort zählt nur das, was der ausländische Anbieter sieht, und die deutsche Limitdatei hat keinen Zugriff. Das ist der Mechanismus, mit dem die Grenze zwischen lizenziertem und unlizenziertem Markt tatsächlich praktisch wird.
Wer zweigleisig fährt, akzeptiert im Ernstfall eine doppelte Sperre: die OASIS-Sperre schließt ihn von allen lizenzierten Anbietern aus, und der ausländische Anbieter erfährt davon nichts. Auf der anderen Seite nimmt der ausländische Anbieter keine Rücksicht auf ein deutsches Limit und kassiert Einzahlungen, die der deutschen Datei entgehen.
Was ein neuer Buchmacher einem wirklich bringt
Vier Punkte, an denen ein neuer Name auf der Whitelist für einen Spieler einen Unterschied macht:
Erstens: eine Marke, die ihre Erlaubnis vor kurzem erhalten hat, hat das Genehmigungsverfahren gerade hinter sich und trägt ihre Auflagen frisch im Programm. Zweitens: ein neuer Marktteilnehmer bringt oft ein eigenes Zahlungsportfolio und ein eigenes Bonusprogramm mit – beides ist im Markt sonst in ähnlicher Form zu finden. Drittens: ein Anbieter, der nicht in der Liste steht, hat das Nachsehen; die GGL beaufsichtigt ihn nicht und kann ihm keine Konzession erteilen, die im Streitfall zählt. Viertens: ein Anbieter mit Folgeerlaubnissen aus 2022 oder jünger hat die Überprüfung der GGL gerade durchlaufen – das ist ein Qualitätsmerkmal, das auf der Liste selbst steht.
„Neu“ sein heißt in Deutschland also nicht „gerade erst gegründet“, sondern „gerade erst in das deutsche Erlaubnisregime aufgenommen“. Wer als Spieler einen Anbieter mit Datum 2026 oder 2024 auf der Whitelist sieht, hat ein besonderes Argument: dieser Anbieter steht vor seinem ersten vollständigen Überprüfungszyklus unter der Aufsicht der GGL.
Was ein Spieler bei der Auswahl eines neuen Anbieters prüft
Eine kleine Checkliste, die vor der Anmeldung abgearbeitet ist, trennt einen neuen Anbieter mit echtem Mehrwert von einem Anbieter, der nur ein neuer Name ist.
Eintrag auf der Whitelist der GGL, mit Domain und Inhaber; das Datum der Ersterlaubnis und einer Folgeerlaubnis aus den letzten Jahren.
Zahlungsmittel: eines, das der Spieler tatsächlich nutzt – PayPal, wenn PayPal gewohnt ist; Kreditkarte, wenn eine Karte gewollt ist; Überweisung, wenn alles andere zu weit weg ist.
Wettprogramm: mindestens ein Fußball- und ein Tennis-Angebot; American Football oder Darts, wenn der Spieler dort spielt.
Livewetten: nach § 21 Abs. 4 auf das Endergebnis und seltene Ereignisse beschränkt – schmaler als bei Offshore, aber im Rahmen des Zulässigen.
Cash Out: freiwillig und nur, wenn der Anbieter es anbietet; ein Anbieter ohne Cash Out ist kein schlechter Anbieter.
Bonus: Bedingungen lesen, Mindestquote und Umsatzfaktor prüfen; ein Bonus, der seinen Werbeversprechen nicht standhält, ist keiner.
Wer die Liste durchgegangen ist und sich für einen Anbieter entschieden hat, meldet sich an, identifiziert sich, setzt das Einzahlungslimit und beginnt mit kleinen Einsätzen. Der Rest schreibt sich von selbst.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an Wetten?
Ein Buchmacher – genauer: Veranstalter von Sportwetten – schätzt für jedes mögliche Ergebnis eines Sportereignisses eine Wahrscheinlichkeit, macht daraus eine Quote, nimmt die Wette zu dieser Quote an und zahlt im Gewinnfall Einsatz mal Quote zurück. Sein Verdienst steckt in einem kleinen Aufschlag auf jede Quote, der Marge. Beispiel: Bei Quoten von 2,10 / 3,40 / 3,30 liegt die Auszahlungsquote für die Spieler bei rund 96 %, gut 4 % Marge bleibt beim Buchmacher.
Wie machen Buchmacher ihre Quoten, und was ist die Marge?
Buchmacher nehmen die von ihnen geschätzten Wahrscheinlichkeiten (z. B. 48 % Heimsieg, 27 % Unentschieden, 24 % Auswärtssieg) und rechnen sie in Quoten um, mit der Formel 1 ÷ Wahrscheinlichkeit × (1 + Marge). Bei fairer Schätzung und 5 % Marge addieren sich die Kehrwerte der drei Quoten zu 1,05 – der Buchmacher behält fünf Cent pro eingesetztem Euro. Eine kleinere Marge heißt bessere Quoten für den Spieler; sie sitzt in jeder einzelnen Wette und ist im Quotenvergleich das eine Zahl, die sich über eine Saison summiert.
Wie wird man Buchmacher, und welche Erlaubnis braucht ein Anbieter in Deutschland?
In Deutschland braucht ein Anbieter von Sportwetten im Internet seit dem 1. Juli 2021 die Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV. Voraussetzungen sind ein vollständiges Wettprogramm, Geldwäsche- und Spielsuchtbeauftragte, ein IT-Sicherheitskonzept und ein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto. Die Erlaubnis wird in der Regel auf fünf Jahre erteilt und muss danach verlängert werden; eine ohne Erlaubnis betriebene Wettseite ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV.
Woran sind neue Buchmacher mit deutscher Erlaubnis zu erkennen, und wo steht die aktuelle Whitelist?
Die Whitelist der GGL (Stand 2. Oktober 2026 für diese Seite) führt 30 Einträge – 27 mit Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, drei nur mit Pferdewetten. Sie nennt pro Eintrag die Domain (immer eine .de-Domain), den Inhaber mit Sitz und das Datum der Ersterlaubnis. Wer sichergehen will, geht auf die Seite der GGL und prüft Domain und Inhaber genau so, wie sie auf der Liste stehen; eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis.
Welche Rolle spielt die Sportwettensteuer von 5,3 % bei der Auszahlung?
Die Wettsteuer nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt 5,3 %, gerechnet auf den Einsatz minus die Steuer selbst – auf 100 € also rund 5,03 €. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, manche vom Gewinn, manche tragen sie selbst. Wer mit 100 € auf Quote 3,50 zu einem Anbieter geht, der die Steuer vom Einsatz abzieht, spielt effektiv mit 95 € und erhält im Gewinnfall 95 × 3,50 = 332,50 € statt 350 € – ein Unterschied, der sich über eine Saison rechnet.
Was bedeuten das Einzahlungslimit von 1.000 € über alle Anbieter und die Sperrdatei OASIS für Wettende?
Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat und Spieler, summiert über alle lizenzierten Anbieter und überwacht durch die LUGAS-Limitdatei. OASIS (§§ 8, 8a) ist die zentrale Sperrdatei, die bei jeder Anmeldung und jedem Login abgefragt wird – eine Selbstsperre sperrt überall, nicht nur beim eigenen Anbieter. Beide Mechanismen funktionieren nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis; bei Offshore fehlt die Anbindung an OASIS und LUGAS, was im Streitfall höhere Limits, aber auch weniger Schutz bedeutet.
Vergleich – grandslamwetteninfo.com
Inhalt erstellt vom Team «grandslamwetteninfo.com»
