Cookie-Richtlinie – grandslamwetteninfo.com

Zwischen Turnierplan, Setzliste und Quotenerklärungen legt der Browser beim Besuch von grandslamwetteninfo.com gelegentlich kleine Dateien ab. Welche Cookies und artverwandten Techniken (Local Storage, Session Storage, Pixel) dabei im Spiel sind, wozu sie dienen und wie eine Zustimmung wieder zurückgenommen wird, erklärt diese Richtlinie. Einschlägig ist § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), der das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät regelt; die DSGVO gilt ergänzend. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei im Browser.

Streng notwendige Cookies

Unverzichtbar sind Cookies, ohne die die Seite nicht arbeitet: Sie halten die Consent-Wahl fest, kennzeichnen die laufende Sitzung und wehren CSRF-Angriffe auf Formulare ab. Weil wesentliche Funktionen sonst ausfielen, genügt dafür § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG – eine Einwilligung wird nur dann nicht verlangt, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer beträgt zwischen einer Sitzung und höchstens zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies sind eine Bequemlichkeit: Sie behalten Sprache, Farbschema und zuletzt gelesene Seiten im Gedächtnis. Weil sie nicht zwingend nötig sind, werden sie nur gesetzt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG vorliegt. Im Consent-Banner wird sie erteilt – und kann dort jederzeit widerrufen werden.

Analytische Cookies

Wer wissen will, welche Beiträge Leser erreichen, nutzt analytische Cookies. Unsere Auswahl schließt Werkzeuge aus, die ohne Ihre Zustimmung ungekürzte IP-Adressen weiterreichen oder Profile über mehrere Websites bilden. Gefragt wird gesondert im Consent-Banner, und dort ist die Speicherdauer je Cookie ausgewiesen.

Marketing-Cookies

Marketing-Cookies sollen Inhalte nach Interessen ausspielen und Werbeerfolge messen. Dafür können Daten zwischen Anbietern fließen und Profile entstehen; deshalb werden sie nur nach ausdrücklicher Einwilligung gespeichert. Ohne diese Einwilligung erscheinen allgemeine Inhalte ohne Personalisierung.

Einwilligung widerrufen

Die Entscheidung im Consent-Banner lässt sich jederzeit ändern, der Link dazu steht im Footer. Zusätzlich können Cookies im Browser selbst verwaltet und gelöscht werden; die Anleitungen der Hersteller:

Wird ein technisch notwendiges Cookie gelöscht, muss man sich möglicherweise neu abmelden, und die Consent-Entscheidung beginnt von vorn.

Zuständige Aufsicht

Für die Kontrolle von DSGVO und TDDDG ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem der Betreiber der Website seinen Sitz hat. Nach Art. 77 DSGVO kann eine Beschwerde auch an die Behörde des Bundeslandes gehen, in dem man selbst wohnt.

Stand: 17. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «grandslamwetteninfo.com»